Schuldnerberatung für Selbstständige aus Gronau (Regelinsolvenz)

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Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts.

Sie erhalten schnell und unkompliziert  direkte Hilfe ohne Wartezeit.

Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell  und  einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten

da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann.

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Schuldnerberatung und Insolvenzberatung für Selbstständige aus Gronau

 

Als Unternehmer weißt du, dass es Höhen und Tiefen gibt. Manchmal führen finanzielle Probleme dazu, dass du Schulden aufbauen musst, die deine Existenz bedrohen. Aber wir möchten dir sagen, dass du nicht allein bist. Unsere Schuldnerberatung für Selbstständige ist hier, um dir zu helfen und eine Lösung zu finden, die speziell auf deine Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Finanzielle Probleme als Selbstständiger können eine enorme Belastung sein, sowohl für dich als auch für dein Unternehmen. Aber wir sind hier, um dir zu helfen und dir zu zeigen, dass es immer einen Weg gibt. Unsere Insolvenzberatung für Selbstständige aus Gronau kann dir helfen, deine finanziellen Probleme zu bewältigen und deine Schulden zu reduzieren.

Eine Regelinsolvenz für Selbstständige kann eine Option sein, um deine Schulden zu lösen. Es ist wichtig zu betonen, dass eine Regelinsolvenz nicht das Ende deines Unternehmens bedeutet. Wenn der Insolvenzverwalter deine selbstständige Tätigkeit im Insolvenzverfahren freigibt, kannst du dein Unternehmen weiterführen. Wir können dir bei jedem Schritt des Prozesses helfen und sicherstellen, dass du die bestmögliche Lösung für deine Situation findest.

Wir bieten auch eine Schuldenlösung für Selbstständige an, die nicht in jeder Situation eine Insolvenz erfordert. Wir hören uns deine Geschichte an und erarbeiten gemeinsam mit dir eine maßgeschneiderte Lösung, die auf deine Bedürfnisse zugeschnitten ist. Wir möchten sicherstellen, dass du dich wieder auf dein Unternehmen konzentrieren kannst und dass du bald schuldenfrei bist.

Als Selbstständiger bist du es gewohnt, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen. Aber manchmal ist es notwendig, um Hilfe zu bitten. Unsere Schuldnerberatung für Selbstständige ist hier, um dir zu helfen, deine Schulden zu reduzieren und dich auf den Weg zur finanziellen Stabilität zu bringen. Wir bieten ein kostenloses Erstgespräch an, damit wir deine Situation kennenlernen und die bestmögliche Lösung für dich finden können.

Wir wissen, dass Schulden eine enorme Belastung sein können und deine persönliche und berufliche Entwicklung beeinträchtigen können. Deshalb bieten wir eine ganzheitliche Beratung an, um sicherzustellen, dass wir alle Faktoren berücksichtigen, die dich betreffen. Wir möchten, dass du wieder frei bist, um dein Unternehmen zu führen und deine Träume zu verfolgen.

Kontaktiere uns noch heute für ein kostenloses Erstgespräch. Wir sind hier, um dir zu helfen und gemeinsam mit dir eine Lösung zu finden, die auf deine Bedürfnisse zugeschnitten ist. Wir glauben an dich und dein Unternehmen und möchten dir helfen, finanzielle Stabilität zu erreichen.

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung?

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch erörtern wir mit Ihnen anhand Ihrer individuellen Situation die verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, welcher Weg in die Schuldenfreiheit der Richtige für Sie ist. Dies verpflichtet Sie zu nichts, entscheiden Sie gerne später, ob Sie mit uns den schnellsten Weg aus den Schulden gehen wollen.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir kontaktieren alle Ihre Gläubiger schriftlich, setzten diese über den Sachverhalt ihrer Situation in Kenntnis und fordern diese auf, uns den aktuellen Forderungsstand mitzuteilen. In der Regel führt die Inkenntnissetzung ( wenn auch nicht gesetzlich verpflichtend) dazu, dass ihre Gläubiger von weiteren Vollstreckungen ( wie z.B.  Kontopfändung oder Lohnpfändung) absehen.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Versuch der Schuldenbereinigung

Im Anschluss an die Schuldenstandsabfrage führen wir für Sie den nach § 305 InsO gesetzlich vorgeschriebenen, außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durch. Hierbei legen wir Ihren Gläubigern dar, dass Sie ihre Forderungen derzeit nicht erfüllen können.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein sollte, erstellen wir auf Grundlage aller zusammengetragenen Daten Ihren Antrag auf Eröffnung der Insolvenz ( Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz) , sowie den Antrag auf Restschuldbefreiung. Darüber hinaus vertreten wir Sie in allen Verfahrensabschnitten eines Insolvenzverfahrens, von der Antragstellung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter
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Rechtsanwalt Thomas Scuric
Thomas Scuric Anwalt für Insolvenzrecht
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Schuldnerberatung

Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten.

Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren.

Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los.

Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen

Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen,  dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre!

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen :

Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten.

Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist.

Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte

Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert.

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