Schuldnerberatung für Selbstständige aus Oelde (Regelinsolvenz)
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten schnell und unkompliziert direkte Hilfe ohne Wartezeit. Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell und einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann. Sprechen Sie uns an. Als Selbstständiger kann es schnell passieren, dass man in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Oftmals reicht ein unvorhergesehenes Ereignis wie eine Krankheit oder ein plötzlicher Auftragsrückgang aus, um den Betrieb in ernsthafte Probleme zu bringen. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, sich an eine Schuldnerberatung oder Insolvenzberatung für Selbstständige zu wenden. Finanzielle Probleme als Selbstständiger können viele Ursachen haben und sind oft ein schwieriges Thema. Viele Selbstständige scheuen sich davor, sich Hilfe zu suchen und hoffen, dass sich die Situation von selbst löst. Doch wenn die Schulden immer größer werden, ist es wichtig, aktiv zu werden und eine Lösung zu finden. Eine Schuldnerberatung für Selbstständige aus Oelde kann dabei helfen, den Überblick über die finanzielle Lage zu behalten und Wege aus den Schulden zu finden. Die Experten der Beratungsstelle können gemeinsam mit dem Selbstständigen einen Schuldenbereinigungsplan erstellen, der auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Regelinsolvenz für Selbstständige zu beantragen. Dabei wird das Vermögen des Selbstständigen liquidiert und die Gläubiger werden aus dem Erlös befriedigt. Wenn die Schulden abbezahlt sind, kann der Selbstständige einen Neuanfang starten. Wichtig zu wissen ist, dass bei einem Regelinsolvenzverfahren die selbstständige Tätigkeit fortgeführt werden kann, wenn der Insolvenzverwalter die Freigabe erteilt. Eine andere Option für ehemals Selbstständige ist die Privatinsolvenz. Hierbei wird das Vermögen des Schuldners ebenfalls liquidiert und die Gläubiger werden aus dem Erlös befriedigt. Nach einer Wohlverhaltensphase von sechs Jahren ist der Schuldner in der Regel schuldenfrei. Es ist wichtig zu betonen, dass es für Selbstständige verschiedene Möglichkeiten gibt, mit Schulden umzugehen und dass es immer eine Lösung gibt. Eine Schuldenlösung für Selbstständige kann individuell gestaltet werden und muss nicht zwangsläufig zu einem Totalverlust führen. Wenn Sie als Selbstständiger in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, sollten Sie nicht zögern, sich Hilfe zu suchen. Unsere Schuldnerberatung für Selbstständige steht Ihnen gerne zur Seite und bietet Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an. Wir helfen Ihnen dabei, einen Weg aus den Schulden zu finden und unterstützen Sie auf dem Weg zu einem schuldenfreien Leben. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen. Sprechen Sie uns an. Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren. Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los. Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen, dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre! Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen : Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten. Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist. Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert. Wir melden uns schnellstmöglich telefonisch zu Ihrem Wunschtermin unter ##phone## oder E-mail an ##email## bei Ihnen.Schuldnerberatung für Selbstständige aus Oelde (Regelinsolvenz)
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Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!
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