Schuldnerberatung für Selbstständige aus Schwelm (Regelinsolvenz)

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Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts.

Sie erhalten schnell und unkompliziert  direkte Hilfe ohne Wartezeit.

Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell  und  einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten

da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann.

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Schuldnerberatung und Insolvenzberatung für Selbstständige aus Schwelm

Als Selbstständige und Unternehmer*innen haben Sie jeden Tag mit verschiedenen finanziellen Herausforderungen zu kämpfen. Es gibt viele Gründe, die dazu führen können, dass man als Selbstständiger in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Wenn die Umsätze stagnieren oder schrumpfen, wenn Kunden nicht pünktlich zahlen oder wenn man sich selbst zu viel zugemutet hat, kann es schnell passieren, dass man Schulden anhäuft.

Die damit einhergehenden Sorgen und Belastungen können schwerwiegend sein und eine enorme Belastung für das eigene Wohlbefinden und das der Familie bedeuten. Doch es gibt Hilfe und Unterstützung: Unsere Schuldnerberatung für Selbstständige aus Schwelm bietet Ihnen eine Vielzahl an Möglichkeiten, um Ihre finanziellen Probleme zu lösen.

Unser erfahrenes Team steht Ihnen mit einer professionellen Insolvenzberatung zur Seite, um individuelle Lösungen zu finden, die genau auf Ihre Situation abgestimmt sind. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung eines realistischen Schuldenplans und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, um Ihre Schulden loszuwerden. Dabei unterstützen wir Sie auch im Umgang mit Schulden als Selbstständiger und beraten Sie bei der Schuldenfreiheit als Selbstständiger.

In manchen Fällen ist eine Regelinsolvenz für Selbstständige sinnvoll. Hierbei handelt es sich um ein geordnetes Verfahren, in dem die Forderungen der Gläubiger geprüft und anschließend Ihre Schulden reduziert oder gar erlassen werden können. Wichtig zu wissen ist, dass eine Freigabe der selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren möglich ist, sodass Sie weiterhin Ihrer Tätigkeit nachgehen können.

Für ehemals Selbstständige gibt es die Möglichkeit der Privatinsolvenz, um aus der Schuldenfalle zu entkommen. Wir beraten Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch und unterstützen Sie dabei, eine Schuldenlösung für Selbstständige zu finden, die zu Ihnen passt.

Als Selbstständige oder Unternehmer*innen müssen Sie sich nicht alleine durch die finanziellen Herausforderungen kämpfen. Vertrauen Sie auf unsere Schuldnerberatung und lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden. Wir sind für Sie da und unterstützen Sie auf Ihrem Weg zu einer schuldenfreien Zukunft. Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch.

 

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung?

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch erörtern wir mit Ihnen anhand Ihrer individuellen Situation die verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, welcher Weg in die Schuldenfreiheit der Richtige für Sie ist. Dies verpflichtet Sie zu nichts, entscheiden Sie gerne später, ob Sie mit uns den schnellsten Weg aus den Schulden gehen wollen.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir kontaktieren alle Ihre Gläubiger schriftlich, setzten diese über den Sachverhalt ihrer Situation in Kenntnis und fordern diese auf, uns den aktuellen Forderungsstand mitzuteilen. In der Regel führt die Inkenntnissetzung ( wenn auch nicht gesetzlich verpflichtend) dazu, dass ihre Gläubiger von weiteren Vollstreckungen ( wie z.B.  Kontopfändung oder Lohnpfändung) absehen.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Versuch der Schuldenbereinigung

Im Anschluss an die Schuldenstandsabfrage führen wir für Sie den nach § 305 InsO gesetzlich vorgeschriebenen, außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durch. Hierbei legen wir Ihren Gläubigern dar, dass Sie ihre Forderungen derzeit nicht erfüllen können.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein sollte, erstellen wir auf Grundlage aller zusammengetragenen Daten Ihren Antrag auf Eröffnung der Insolvenz ( Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz) , sowie den Antrag auf Restschuldbefreiung. Darüber hinaus vertreten wir Sie in allen Verfahrensabschnitten eines Insolvenzverfahrens, von der Antragstellung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter
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Rechtsanwalt Thomas Scuric
Thomas Scuric Anwalt für Insolvenzrecht
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Schuldnerberatung

Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten.

Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren.

Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los.

Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen

Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen,  dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre!

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen :

Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten.

Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist.

Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte

Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert.

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