Schuldnerberatung für Selbstständige aus Werdohl (Regelinsolvenz)
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten schnell und unkompliziert direkte Hilfe ohne Wartezeit. Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell und einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann. Sprechen Sie uns an. Es ist nicht ungewöhnlich, dass es als Selbstständigerin zu finanziellen Schwierigkeiten kommen kann. Auch wenn man als Unternehmerin alles versucht hat, um die eigene Firma zum Erfolg zu führen, kann es passieren, dass man in eine Schieflage gerät und Schulden anhäuft. Aber wie geht man damit um? Was kann man tun, um wieder schuldenfrei zu werden und wie sieht es mit einer Insolvenz aus? Genau hier setzt unsere Schuldnerberatung für Selbstständige an. Wir helfen Ihnen, Ihre finanziellen Probleme als Selbstständiger*in zu bewältigen. Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Strategie, um Ihre Schulden zu reduzieren oder sogar komplett zu tilgen. Dabei ist es uns wichtig, dass Sie Ihre Selbstständigkeit nicht aufgeben müssen. Wir glauben daran, dass es immer einen Weg aus den Schulden gibt und wir unterstützen Sie gerne dabei. Als Selbstständiger*in haben Sie die Möglichkeit, einen Regelinsolvenzantrag zu stellen. Im Falle einer Freigabe der selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter können Sie Ihre Selbstständigkeit im Insolvenzverfahren fortsetzen. Wir informieren Sie gerne über diese Möglichkeit und stehen Ihnen auch hier beratend zur Seite. Unser Ziel ist es, Sie schuldenfrei zu machen und Ihre Selbstständigkeit zu erhalten. Wir möchten, dass Sie wieder entspannt in die Zukunft blicken können, ohne Angst vor Schulden und Insolvenz zu haben. Wir begleiten Sie auf diesem Weg und stehen Ihnen auch nach einer erfolgreichen Schuldenlösung weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenloses Erstgespräch. Wir hören Ihnen zu und finden gemeinsam eine Lösung. Vertrauen Sie uns – wir sind für Sie da! Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen. Sprechen Sie uns an. Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren. Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los. Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen, dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre! Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen : Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten. Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist. Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert. Wir melden uns schnellstmöglich telefonisch zu Ihrem Wunschtermin unter ##phone## oder E-mail an ##email## bei Ihnen.Schuldnerberatung für Selbstständige aus Werdohl (Regelinsolvenz)
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Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!
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