Schuldnerberatung für Bettbrunn (Privatinsolvenz)

Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell

Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien

3 Jahre Privatinsolvenz

Jetzt kostenlose
Erstberatung sichern!

Angaben zu Ihrer Situation

Unverbindlich & kostenlos

Anwaltliche Schuldnerberatung für Bettbrunn (Privatinsolvenz/Regelinsolvenz)

Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell

3 Jahre Privatinsolvenz

Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien

Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts.

Sie erhalten schnell und unkompliziert  direkte Hilfe ohne Wartezeit.

Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell  und  einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten

da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann.

Jetzt kostenlose
Erstberatung sichern!

Angaben zu Ihrer Situation

Unverbindlich & kostenlos
Haben Sie Fragen?

Sprechen Sie uns an.
Wir helfen Ihnen gerne!

[c2_contact_phone]

Anwaltliche Schuldnerberatung für Bettbrunn (Privatinsolvenz/Regelinsolvenz)

aus Bettbrunn bietet seit über 15 Jahren Mandanten in der Region eine kompetente und professionelle Beratung bei der Beantragung einer Privatinsolvenz.

Für viele Menschen ist es ein schwerer Weg, sich der finanziellen Belastung durch Schulden zu stellen. Doch es gibt einen Ausweg! Mit der Hilfe von Rechtsanwalt Thomas Scuric können Sie aus Bettbrunn wieder schuldenfrei werden. Als Anwalt für Insolvenzrecht und Schuldnerberatung kann er Ihnen helfen, eine Privatinsolvenz zu beantragen und schnell wieder zu finanzieller Freiheit zu gelangen.

Rechtsanwalt Thomas Scuric verfügt über 15 Jahre Erfahrung in der Insolvenzberatung und kann Ihnen bei der Beantragung einer Privatinsolvenz kompetent und professionell zur Seite stehen. Dank des neuen Gesetzes zur Restschuldbefreiung, das am 17.12.2020 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde, dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen nun maximal drei Jahre.

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Thomas Scuric für ein kostenloses Erstgespräch. Er wird Sie professionell und zuverlässig bei allen Fragen rund um die Privatinsolvenz beraten und Ihnen helfen, wieder schuldenfrei zu werden. Sie erhalten eine kompetente Beratung sowie eine zuverlässige Unterstützung bei der Beantragung der Privatinsolvenz.

Erleben Sie die Freiheit, schuldenfrei zu sein! Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Thomas Scuric aus Bettbrunn und lassen Sie sich von seiner 15-jährigen Erfahrung in der Insolvenzberatung überzeugen. Er kann Ihnen helfen, Ihre finanzielle Belastung durch Schulden zu überwinden und Ihnen nach der Privatinsolvenz den Weg in ein schuldenfreies Leben zu ebnen.

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch erörtern wir mit Ihnen anhand Ihrer individuellen Situation die verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, welcher Weg in die Schuldenfreiheit der Richtige für Sie ist. Dies verpflichtet Sie zu nichts, entscheiden Sie gerne später, ob Sie mit uns den schnellsten Weg aus den Schulden gehen wollen.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir kontaktieren alle Ihre Gläubiger schriftlich, setzten diese über den Sachverhalt ihrer Situation in Kenntnis und fordern diese auf, uns den aktuellen Forderungsstand mitzuteilen. In der Regel führt die Inkenntnissetzung ( wenn auch nicht gesetzlich verpflichtend) dazu, dass ihre Gläubiger von weiteren Vollstreckungen ( wie z.B.  Kontopfändung oder Lohnpfändung) absehen.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Versuch der Schuldenbereinigung

Im Anschluss an die Schuldenstandsabfrage führen wir für Sie den nach § 305 InsO gesetzlich vorgeschriebenen, außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durch. Hierbei legen wir Ihren Gläubigern dar, dass Sie ihre Forderungen derzeit nicht erfüllen können.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein sollte, erstellen wir auf Grundlage aller zusammengetragenen Daten Ihren Antrag auf Eröffnung der Insolvenz ( Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz) , sowie den Antrag auf Restschuldbefreiung. Darüber hinaus vertreten wir Sie in allen Verfahrensabschnitten eines Insolvenzverfahrens, von der Antragstellung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter
Haben Sie Fragen?

Sprechen Sie uns an.
Wir helfen Ihnen gerne!

Rechtsanwalt Thomas Scuric
Thomas Scuric Anwalt für Insolvenzrecht
[c2_contact_phone]
Jetzt kostenlose
Erstberatung sichern!

Angaben zu Ihrer Situation

Unverbindlich & kostenlos

Schuldnerberatung

Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten.

Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren.

Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los.

Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen

Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen,  dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre!

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen :

Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten.

Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist.

Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte

Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert.

100% kostenlose Erstberatung!