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Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts.

Sie erhalten schnell und unkompliziert  direkte Hilfe ohne Wartezeit.

Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell  und  einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten

da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann.

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Schuldnerberatung und Insolvenzberatung für Altena

Schulden können eine enorme Belastung darstellen und das Leben von Betroffenen stark beeinträchtigen. Insbesondere Privatpersonen können schnell in eine prekäre finanzielle Situation geraten, sei es durch Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit oder andere unvorhergesehene Ereignisse. Wenn die Schuldenlast zu groß wird, kann eine Privatinsolvenz eine Möglichkeit sein, um eine Entlastung und einen Neuanfang zu ermöglichen.

Als Experten für Insolvenzberatung und Schuldnerberatung bieten wir Ihnen Unterstützung bei der Schuldenregulierung, Schuldenbereinigung und Schuldenfreiheit an. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung einer Restschuldbefreiung, die es Ihnen ermöglicht, nach Abschluss einer erfolgreichen Insolvenz wieder schuldenfrei zu sein.

Die Privatinsolvenz ist ein Verfahren, bei dem das Vermögen des Schuldners liquidiert wird, um die Gläubiger zumindest teilweise auszuzahlen. Nach dem neuen Gesetz beträgt die Dauer einer Privatinsolvenz nur noch drei Jahre, sodass Betroffene schneller wieder auf die Beine kommen können. Im Anschluss an die Insolvenz können Betroffene eine Restschuldbefreiung beantragen und somit vollständig schuldenfrei werden.

Unsere Schuldnerberatung und Insolvenzberatung unterstützt Sie auf Ihrem Weg zur Schuldenfreiheit. Wir bieten Ihnen nicht nur Hilfe bei der Beantragung einer Privatinsolvenz und der Restschuldbefreiung an, sondern auch Unterstützung bei der Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt, um Ihre finanzielle Situation zu verbessern und Schulden abzubauen.

Wir wissen, dass Schulden eine große Belastung darstellen können und oft auch mit Scham und Unsicherheit verbunden sind. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen eine einfühlsame und vertrauliche Beratung an, in der wir individuell auf Ihre Bedürfnisse und Sorgen eingehen. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen einen Weg aus der Schuldenfalle zu finden und Ihnen wieder eine Perspektive zu geben.

Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch und erfahren Sie, wie wir Ihnen bei der Schuldenregulierung, Schuldenbereinigung und Schuldenfreiheit helfen können. Wir stehen Ihnen mit unserem Expertenwissen und unserer Erfahrung zur Seite und begleiten Sie auf Ihrem Weg in eine schuldenfreie Zukunft.

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung?

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch erörtern wir mit Ihnen anhand Ihrer individuellen Situation die verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, welcher Weg in die Schuldenfreiheit der Richtige für Sie ist. Dies verpflichtet Sie zu nichts, entscheiden Sie gerne später, ob Sie mit uns den schnellsten Weg aus den Schulden gehen wollen.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir kontaktieren alle Ihre Gläubiger schriftlich, setzten diese über den Sachverhalt ihrer Situation in Kenntnis und fordern diese auf, uns den aktuellen Forderungsstand mitzuteilen. In der Regel führt die Inkenntnissetzung ( wenn auch nicht gesetzlich verpflichtend) dazu, dass ihre Gläubiger von weiteren Vollstreckungen ( wie z.B.  Kontopfändung oder Lohnpfändung) absehen.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Versuch der Schuldenbereinigung

Im Anschluss an die Schuldenstandsabfrage führen wir für Sie den nach § 305 InsO gesetzlich vorgeschriebenen, außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durch. Hierbei legen wir Ihren Gläubigern dar, dass Sie ihre Forderungen derzeit nicht erfüllen können.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein sollte, erstellen wir auf Grundlage aller zusammengetragenen Daten Ihren Antrag auf Eröffnung der Insolvenz ( Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz) , sowie den Antrag auf Restschuldbefreiung. Darüber hinaus vertreten wir Sie in allen Verfahrensabschnitten eines Insolvenzverfahrens, von der Antragstellung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter
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Rechtsanwalt Thomas Scuric
Thomas Scuric Anwalt für Insolvenzrecht
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Schuldnerberatung

Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten.

Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren.

Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los.

Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen

Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen,  dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre!

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen :

Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten.

Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist.

Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte

Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert.

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