Schuldnerberatung für Selbstständige aus Beelen (Regelinsolvenz)
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten schnell und unkompliziert direkte Hilfe ohne Wartezeit. Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell und einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann. Sprechen Sie uns an. Als selbstständiger Unternehmer aus Beelen trägt man die Verantwortung für sein eigenes Unternehmen und seine finanziellen Angelegenheiten. Doch oft kann es passieren, dass man plötzlich mit finanziellen Problemen konfrontiert wird und den Umgang mit Schulden als Selbstständiger nicht mehr alleine bewältigen kann. Das ist eine belastende Situation, die viele Selbstständige alleine durchstehen müssen, da sie sich oft unsicher und allein gelassen fühlen. Aber es gibt Hilfe! Bei uns finden Sie eine kompetente Schuldnerberatung und Insolvenzberatung speziell für Selbstständige. Wir stehen Ihnen zur Seite und unterstützen Sie dabei, eine Lösung für Ihre finanziellen Probleme zu finden und schuldenfrei als Selbstständiger weiterarbeiten zu können. Eine Möglichkeit, die finanziellen Probleme in den Griff zu bekommen, ist ein Antrag auf Regelinsolvenz für Selbstständige. Hierbei kann die selbstständige Tätigkeit im Rahmen des Insolvenzverfahrens fortgeführt werden, wenn sie von dem Insolvenzverwalter freigegeben wird. Auch eine Privatinsolvenz für ehemals Selbstständige ist möglich. Wir bieten Ihnen eine individuelle Schuldenlösung für Selbstständige, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Situation abgestimmt ist. Dabei stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite und begleiten Sie auf Ihrem Weg zur Schuldenfreiheit. Machen Sie den ersten Schritt und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir Ihre Situation besprechen und gemeinsam eine Lösung finden können. Lassen Sie sich nicht unterkriegen, sondern nutzen Sie die Chance auf eine bessere Zukunft. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen! Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen. Sprechen Sie uns an. Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren. Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los. Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen, dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre! Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen : Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten. Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist. Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert. Wir melden uns schnellstmöglich telefonisch zu Ihrem Wunschtermin unter ##phone## oder E-mail an ##email## bei Ihnen.Schuldnerberatung für Selbstständige aus Beelen (Regelinsolvenz)
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Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!
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