Schuldnerberatung für Selbstständige aus Espelkamp (Regelinsolvenz)
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten schnell und unkompliziert direkte Hilfe ohne Wartezeit. Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell und einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann. Sprechen Sie uns an. Als Selbstständiger trägt man eine große Verantwortung und setzt viel aufs Spiel. Eigene Ideen und Träume in die Tat umzusetzen ist ein bewundernswertes Unterfangen, aber es kann auch seine Tücken haben. Finanzielle Probleme und Schulden können schnell überhand nehmen und das eigene Unternehmen bedrohen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass man in solchen Situationen nicht alleine ist und dass es Hilfe gibt. Für Espelkamp steht Ihnen eine Experten-Beratung zur Seite, die sich speziell auf den Umgang mit Schulden und Finanzproblemen für Selbstständige spezialisiert hat. Unsere Schuldnerberatung bietet Ihnen eine umfassende Beratung und Unterstützung, wenn es um den Umgang mit Schulden als Selbstständiger geht. Unser Ziel ist es, Sie auf dem Weg zu einer schuldenfreien Zukunft zu begleiten. Wenn Sie bereits in einer schwierigen finanziellen Situation stecken, kann auch eine Insolvenzberatung für Selbstständige sinnvoll sein. Es besteht die Möglichkeit, einen Regelinsolvenzantrag zu stellen. Wenn dieser bewilligt wird, wird Ihnen durch den Insolvenzverwalter die Möglichkeit gegeben, Ihre selbstständige Tätigkeit im Insolvenzverfahren fortzuführen. Auch ehemals Selbstständige haben die Möglichkeit, eine Privatinsolvenz anzustreben. Lassen Sie sich von uns beraten und finden Sie gemeinsam mit uns eine Lösung für Ihre finanziellen Probleme als Selbstständiger. Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Seite und unterstützen Sie bei der Schuldenlösung. Unser erstes Gespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und gemeinsam einen Weg aus den Schulden zu finden. Wir sind für Sie da. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen. Sprechen Sie uns an. Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren. Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los. Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen, dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre! Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen : Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten. Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist. Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert. Wir melden uns schnellstmöglich telefonisch zu Ihrem Wunschtermin unter ##phone## oder E-mail an ##email## bei Ihnen.Schuldnerberatung für Selbstständige aus Espelkamp (Regelinsolvenz)
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Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!
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