Schuldnerberatung für Selbstständige aus Geilenkirchen (Regelinsolvenz)
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten schnell und unkompliziert direkte Hilfe ohne Wartezeit. Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell und einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann. Sprechen Sie uns an. Als Selbstständiger aus Geilenkirchen trägt man eine große Verantwortung und setzt viel Energie und Leidenschaft in seine Arbeit. Doch was passiert, wenn aufgrund von Finanzproblemen Schulden entstehen und man den Umgang mit diesen nicht mehr bewältigen kann? Es ist ein schmerzhaftes und belastendes Gefühl, das viele Selbstständige kennen. Glücklicherweise gibt es in Geilenkirchen eine Schuldnerberatung für Selbstständige, die Ihnen bei diesen Herausforderungen zur Seite steht. Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen, schuldenfrei als Selbstständiger weiterarbeiten zu können. Wir verstehen, dass es für Selbstständige eine große Herausforderung sein kann, ihre Schulden in den Griff zu bekommen. Deshalb bieten wir eine individuelle Beratung an, die auf Ihre Bedürfnisse und Umstände abgestimmt ist. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit den Schulden als Selbstständiger umgehen können und welche Schuldenlösungen für Sie infrage kommen. Eine Möglichkeit für Selbstständige, die unter schwerwiegenden Finanzproblemen leiden, ist ein Regelinsolvenzantrag. Dieser ermöglicht es, dass bei Freigabe der selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter, die selbstständige Tätigkeit im Insolvenzverfahren fortgeführt werden kann. Auch ehemalige Selbstständige haben die Möglichkeit, eine Privatinsolvenz zu beantragen. Selbstständigkeit und Schuldenberatung müssen keine Gegensätze sein. Wir möchten Ihnen helfen, Ihre finanziellen Probleme zu lösen und wieder erfolgreich selbstständig zu arbeiten. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch und lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen. Sprechen Sie uns an. Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren. Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los. Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen, dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre! Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen : Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten. Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist. Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert. Wir melden uns schnellstmöglich telefonisch zu Ihrem Wunschtermin unter ##phone## oder E-mail an ##email## bei Ihnen.Schuldnerberatung für Selbstständige aus Geilenkirchen (Regelinsolvenz)
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Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!
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