Schuldnerberatung für Selbstständige aus Gelsenkirchen (Regelinsolvenz)
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten schnell und unkompliziert direkte Hilfe ohne Wartezeit. Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell und einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann. Sprechen Sie uns an. Als Selbstständiger aus Gelsenkirchen haben Sie viel zu tun. Sie tragen die Verantwortung für Ihr eigenes Unternehmen und arbeiten hart, um Ihre Träume zu verwirklichen. Aber was passiert, wenn finanzielle Probleme Ihre Selbstständigkeit bedrohen? Wenn Schulden eine Last auf Ihren Schultern sind und Sie sich fragen, wie Sie jemals wieder schuldenfrei sein werden? Es ist in Ordnung, um Hilfe zu bitten. Es ist in Ordnung, sich Unterstützung zu holen. Dies ist genau das, wofür wir hier sind – um Ihnen bei der Schuldnerberatung und Insolvenzberatung für Selbstständige zu helfen. Unser Team versteht, dass finanzielle Probleme für Selbstständige besonders schwer zu bewältigen sind. Deshalb sind wir hier, um Ihnen bei jedem Schritt zu helfen, von der Schuldenlösung bis zur Regelinsolvenz für Selbstständige. Wir wissen, dass es schwer ist, den Umgang mit Schulden als Selbstständiger zu meistern. Aber es ist wichtig zu verstehen, dass Sie nicht alleine sind. Es gibt Lösungen und Möglichkeiten, um Ihre finanziellen Probleme zu bewältigen und Ihre Selbstständigkeit zu retten. Mit unserer Hilfe können Sie Ihre Schulden in den Griff bekommen und wieder auf dem Weg zur Schuldenfreiheit sein. Wenn Sie ehemals Selbstständiger sind, gibt es auch die Möglichkeit einer Privatinsolvenz. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung eines Regelinsolvenzantrags und unterstützen Sie dabei, Ihre selbstständige Tätigkeit im Insolvenzverfahren fortzuführen, wenn dies von den Insolvenzverwaltern genehmigt wird. Zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen, um ein kostenloses Erstgespräch zu vereinbaren. Lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden, um Ihre finanziellen Probleme zu überwinden und Ihre Selbstständigkeit zu retten. Mit unserer Schuldenberatung und Insolvenzberatung für Selbstständige können Sie wieder voll und ganz auf Ihre Arbeit und Ihre Träume fokussieren. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen. Sprechen Sie uns an. Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren. Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los. Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen, dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre! Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen : Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten. Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist. Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert. Wir melden uns schnellstmöglich telefonisch zu Ihrem Wunschtermin unter ##phone## oder E-mail an ##email## bei Ihnen.Schuldnerberatung für Selbstständige aus Gelsenkirchen (Regelinsolvenz)
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Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!
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