Schuldnerberatung für Selbstständige aus Hamm (Regelinsolvenz)
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten schnell und unkompliziert direkte Hilfe ohne Wartezeit. Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell und einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann. Sprechen Sie uns an. Es ist keine Seltenheit, dass auch Selbstständige aus Hamm in finanzielle Schwierigkeiten geraten und mit Schulden zu kämpfen haben. Es kann schnell passieren, dass sich die finanzielle Situation verschlechtert und man den Überblick verliert. Doch keine Sorge: es gibt Unterstützung und Lösungen, um wieder auf den richtigen Weg zu kommen. Als Schuldnerberatung für Selbstständige bieten wir Ihnen Hilfe und Unterstützung bei finanziellen Problemen an. Wir verstehen, dass Schuldenprobleme nicht nur eine finanzielle Belastung sind, sondern auch psychischen Stress mit sich bringen. Deshalb ist es uns wichtig, Ihnen nicht nur fachkundige Unterstützung, sondern auch eine einfühlsame und verständnisvolle Beratung zu bieten. Wir beraten Sie individuell und persönlich zu Ihren finanziellen Problemen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen einen Plan zur Schuldenlösung. Dabei greifen wir auf unsere jahrelange Erfahrung in der Schuldnerberatung zurück und beraten Sie auch zu den Themen Insolvenzberatung und Regelinsolvenz für Selbstständige. Wir wissen, dass der Umgang mit Schulden als Selbstständiger eine besondere Herausforderung darstellt. Deshalb ist es uns wichtig, Sie darüber aufzuklären, dass Sie als Selbstständiger die Möglichkeit haben, einen Regelinsolvenzantrag zu stellen. Im Falle einer Freigabe der selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter können Sie Ihre Tätigkeit im Insolvenzverfahren fortsetzen. Unser Ziel ist es, Sie auf Ihrem Weg in eine schuldenfreie Zukunft zu begleiten und Ihnen dabei zu helfen, den richtigen Umgang mit Schulden als Selbstständiger zu finden. Wir möchten Ihnen nicht nur fachkundige Beratung, sondern auch ein Gefühl von Sicherheit und Vertrauen geben. Zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Gerne bieten wir Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, um uns kennenzulernen und Ihre Fragen und Anliegen zu besprechen. Wir freuen uns darauf, Ihnen helfen zu können. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen. Sprechen Sie uns an. Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren. Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los. Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen, dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre! Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen : Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten. Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist. Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert. Wir melden uns schnellstmöglich telefonisch zu Ihrem Wunschtermin unter ##phone## oder E-mail an ##email## bei Ihnen.Schuldnerberatung für Selbstständige aus Hamm (Regelinsolvenz)
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Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!
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