Schuldnerberatung für Selbstständige aus Heiligenhaus (Regelinsolvenz)

Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell

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Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts.

Sie erhalten schnell und unkompliziert  direkte Hilfe ohne Wartezeit.

Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell  und  einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten

da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann.

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Schuldnerberatung und Insolvenzberatung für Selbstständige aus Heiligenhaus

Ihr habt Euch mit viel Energie, Kreativität und Entschlossenheit selbstständig gemacht. Eure Visionen und Träume habt Ihr erfolgreich in die Tat umgesetzt und dabei einen wertvollen Beitrag zur Gesellschaft geleistet. Doch trotz aller Leidenschaft und Euphorie kann es passieren, dass man in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Wenn das Geld nicht mehr reicht, Schulden sich häufen und man den Überblick verliert, kann das sehr belastend sein und sogar die Existenz bedrohen.

Als Experten für Schuldner- und Insolvenzberatung sind wir für Euch da. Wir unterstützen Euch in allen Fragen rund um Eure Finanzen, analysieren Eure Situation und erarbeiten gemeinsam mit Euch eine individuelle Lösung. Wir verstehen, dass es nicht leicht ist, sich einzugestehen, dass man Hilfe braucht. Aber es ist der erste Schritt in die richtige Richtung. Unsere Beratung ist vertraulich, unabhängig und kostenlos.

Als Selbstständige aus Heiligenhaus habt Ihr oft besondere Herausforderungen zu bewältigen. Nicht nur die Schulden an sich, sondern auch der Umgang damit kann Euch belasten. Wir helfen Euch dabei, den Überblick zu behalten und unterstützen Euch bei der Erstellung eines realistischen Haushaltsplans. Gemeinsam erarbeiten wir Strategien, um Eure Schulden langfristig abzubauen und Eure Finanzen wieder in Ordnung zu bringen.

Sollte sich herausstellen, dass eine Insolvenz notwendig ist, stehen wir Euch auch hierbei zur Seite. Wir erklären Euch die Unterschiede zwischen Regel– und Privatinsolvenz und erarbeiten gemeinsam mit Euch einen Insolvenzplan, der auf Eure Bedürfnisse und Eure Selbstständigkeit abgestimmt ist. Wir zeigen Euch auch, dass es für Euch als Selbstständige die Möglichkeit gibt, einen Regelinsolvenzantrag zu stellen und im Rahmen eines Insolvenzverfahrens weiterzuarbeiten.

Unser Ziel ist es, Euch zu unterstützen und Euch wieder auf den Weg zu einer schuldenfreien Zukunft zu bringen. Wir möchten Euch helfen, wieder unbeschwert in die Zukunft zu blicken und Eure Selbstständigkeit erfolgreich weiterzuführen. Lasst uns gemeinsam die Herausforderungen angehen und Euch dabei helfen, Eure finanzielle Situation wieder in den Griff zu bekommen.

Kontaktiert uns für ein kostenloses Erstgespräch und lasst uns gemeinsam eine Lösung finden.

 

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung?

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch erörtern wir mit Ihnen anhand Ihrer individuellen Situation die verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, welcher Weg in die Schuldenfreiheit der Richtige für Sie ist. Dies verpflichtet Sie zu nichts, entscheiden Sie gerne später, ob Sie mit uns den schnellsten Weg aus den Schulden gehen wollen.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir kontaktieren alle Ihre Gläubiger schriftlich, setzten diese über den Sachverhalt ihrer Situation in Kenntnis und fordern diese auf, uns den aktuellen Forderungsstand mitzuteilen. In der Regel führt die Inkenntnissetzung ( wenn auch nicht gesetzlich verpflichtend) dazu, dass ihre Gläubiger von weiteren Vollstreckungen ( wie z.B.  Kontopfändung oder Lohnpfändung) absehen.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Versuch der Schuldenbereinigung

Im Anschluss an die Schuldenstandsabfrage führen wir für Sie den nach § 305 InsO gesetzlich vorgeschriebenen, außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durch. Hierbei legen wir Ihren Gläubigern dar, dass Sie ihre Forderungen derzeit nicht erfüllen können.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein sollte, erstellen wir auf Grundlage aller zusammengetragenen Daten Ihren Antrag auf Eröffnung der Insolvenz ( Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz) , sowie den Antrag auf Restschuldbefreiung. Darüber hinaus vertreten wir Sie in allen Verfahrensabschnitten eines Insolvenzverfahrens, von der Antragstellung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter
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Wir helfen Ihnen gerne!

Rechtsanwalt Thomas Scuric
Thomas Scuric Anwalt für Insolvenzrecht
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Schuldnerberatung

Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten.

Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren.

Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los.

Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen

Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen,  dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre!

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen :

Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten.

Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist.

Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte

Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert.

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