Schuldnerberatung für Selbstständige aus Hemer (Regelinsolvenz)
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten schnell und unkompliziert direkte Hilfe ohne Wartezeit. Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell und einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann. Sprechen Sie uns an. Es ist kein Geheimnis, dass eine selbstständige Tätigkeit mit finanziellen Risiken verbunden ist. Insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit, wie wir sie momentan erleben, kann es schnell passieren, dass man als Selbstständiger in finanzielle Schwierigkeiten gerät und Schulden anhäuft. Doch keine Sorge, ihr seid damit nicht allein. Die gute Nachricht ist, dass es professionelle Hilfe gibt, um euch aus der Schuldenfalle zu befreien. Wir als Schuldnerberatung für Selbstständige aus Hemer stehen euch gerne zur Seite. Wir wissen, dass die Situation belastend ist und es schwierig sein kann, den Überblick zu behalten. Doch eine rechtzeitige Beratung kann euch dabei helfen, eure finanziellen Probleme in den Griff zu bekommen. Dabei ist es wichtig, dass ihr euch an eine auf Selbstständige spezialisierte Beratungsstelle wie uns wendet, denn die Bedürfnisse und Herausforderungen von Selbstständigen sind anders als die von Arbeitnehmern. Wir bieten euch nicht nur eine umfassende Schuldenberatung an, sondern auch eine Insolvenzberatung für Selbstständige. Vielleicht habt ihr schon von der Regelinsolvenz für Selbstständige oder der Privatinsolvenz für ehemals Selbstständige gehört. Wir können euch dabei helfen, zu entscheiden, welche Lösung in eurem Fall am besten geeignet ist. Der Umgang mit Schulden als Selbstständiger erfordert eine andere Herangehensweise als bei Arbeitnehmern. Daher bieten wir auch spezielle Schulungen und Workshops an, in denen ihr lernt, wie ihr mit finanziellen Problemen umgehen könnt und wie ihr eure Selbstständigkeit wieder auf den richtigen Kurs bringt. Unser Ziel ist es, dass ihr als Selbstständige schuldenfrei werdet und eure Tätigkeit ohne finanzielle Belastungen fortsetzen könnt. Auch die Möglichkeit, einen Regelinsolvenzantrag zu stellen, sollte euch nicht davon abhalten, eure Selbstständigkeit weiterzuführen. Denn bei einer Freigabe der selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter könnt ihr eure Tätigkeit im Insolvenzverfahren fortsetzen. Wir wissen, dass es schwierig sein kann, den ersten Schritt zu machen und uns anzurufen. Aber wir versprechen euch, dass wir euch auf eurem Weg begleiten und euch helfen werden, eure finanziellen Probleme zu lösen. Macht den ersten Schritt und kontaktiert uns für ein kostenloses Erstgespräch. Wir freuen uns darauf, euch kennenzulernen und euch auf eurem Weg zu einer schuldenfreien Zukunft zu unterstützen. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen. Sprechen Sie uns an. Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren. Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los. Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen, dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre! Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen : Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten. Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist. Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert. Wir melden uns schnellstmöglich telefonisch zu Ihrem Wunschtermin unter ##phone## oder E-mail an ##email## bei Ihnen.Schuldnerberatung für Selbstständige aus Hemer (Regelinsolvenz)
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Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!
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