Schuldnerberatung für Selbstständige aus Herdecke (Regelinsolvenz)
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten schnell und unkompliziert direkte Hilfe ohne Wartezeit. Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell und einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann. Sprechen Sie uns an. Liebe Selbstständige aus Herdecke, als Unternehmer*in kann man schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Ob Umsatzschwankungen, hohe Investitionskosten oder Kunden, die ihre Rechnungen nicht bezahlen, es gibt viele Gründe, warum es zu Schulden kommen kann. Doch was tun, wenn die finanzielle Belastung zu groß wird und sich Schulden anhäufen? In dieser Situation kann eine Schuldnerberatung für Selbstständige eine große Hilfe sein. Bei einer Schuldnerberatung für Selbstständige geht es darum, gemeinsam Wege aus der Schuldenfalle zu finden. Eine Insolvenzberatung für Selbstständige kann dabei helfen, die finanzielle Situation zu analysieren, Schulden zu strukturieren und die Möglichkeiten für eine Entschuldung aufzuzeigen. Als Selbstständiger hat man hierbei oft andere Fragen als Angestellte, beispielsweise wie sich eine mögliche Insolvenz auf das Unternehmen auswirkt oder wie man eine Regelinsolvenz mit der Selbstständigkeit vereinbaren kann. Doch nicht nur die Schuldenstrukturierung ist wichtig, auch der Umgang mit Schulden als Selbstständiger ist eine große Herausforderung. Oft fühlt man sich als Unternehmer*in allein gelassen und weiß nicht, an wen man sich wenden kann. Eine Schuldnerberatung für Selbstständige kann hierbei auch eine emotionale Unterstützung sein und Tipps geben, wie man in der schwierigen Zeit den Überblick behält und sich nicht unterkriegen lässt. Das Ziel der Schuldenberatung für Selbstständige ist es, gemeinsam mit den Betroffenen eine Lösung für die finanziellen Probleme zu finden. Dabei kann auch eine Regelinsolvenz für Selbstständige eine Option sein. Viele wissen nicht, dass sie als Selbstständiger einen Regelinsolvenzantrag stellen können und bei Freigabe durch den Insolvenzverwalter ihre Tätigkeit im Insolvenzverfahren fortsetzen können. Auch die Möglichkeit einer Privatinsolvenz für ehemals Selbstständige sollte in Betracht gezogen werden. Wir bieten Ihnen eine Schuldnerberatung für Selbstständige, die auf Ihre individuelle Situation eingeht. Unser erfahrenes Team steht Ihnen zur Seite und unterstützt Sie bei der Schuldenlösung für Selbstständige. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können. Es ist wichtig, nicht allein mit seinen finanziellen Problemen zu bleiben. Eine Schuldnerberatung für Selbstständige kann Ihnen dabei helfen, den Weg in eine schuldenfreie Zukunft zu finden. Lassen Sie uns gemeinsam an einer Lösung arbeiten und Ihrer Selbstständigkeit eine finanzielle Perspektive geben. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen. Sprechen Sie uns an. Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren. Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los. Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen, dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre! Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen : Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten. Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist. Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert. Wir melden uns schnellstmöglich telefonisch zu Ihrem Wunschtermin unter ##phone## oder E-mail an ##email## bei Ihnen.Schuldnerberatung für Selbstständige aus Herdecke (Regelinsolvenz)
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Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!
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