Schuldnerberatung für Selbstständige aus Herten (Regelinsolvenz)

Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell

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Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts.

Sie erhalten schnell und unkompliziert  direkte Hilfe ohne Wartezeit.

Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell  und  einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten

da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann.

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Schuldnerberatung und Insolvenzberatung für Selbstständige aus Herten

Wir wissen, dass das Leben als Selbstständiger nicht immer einfach ist. Oftmals stehen Sie vor finanziellen Herausforderungen und müssen sich mit dem Umgang mit Schulden auseinandersetzen. Wir verstehen, dass dies eine belastende Situation sein kann und möchten Ihnen dabei helfen, einen Weg aus den Schulden zu finden.

Als Experten für Schuldnerberatung für Selbstständige bieten wir Ihnen unsere Hilfe an. Wir verstehen, dass jeder Mensch individuelle finanzielle Herausforderungen hat und daher bieten wir maßgeschneiderte Lösungen für Ihre finanziellen Probleme an.

Wir können Ihnen bei der Bewältigung von Schulden helfen, indem wir Ihnen helfen, Ihre Finanzen zu organisieren und Ihnen Tipps und Tricks geben, um Ihre Schulden effektiv zu reduzieren. Unser Ziel ist es, dass Sie Schuldenfrei als Selbstständiger leben und Ihre unternehmerische Tätigkeit ohne finanzielle Belastungen fortsetzen können.

In manchen Fällen kann eine Regelinsolvenz für Selbstständige der beste Ausweg aus der Schuldenfalle sein. Wir beraten Sie umfassend, ob ein Regelinsolvenzverfahren für Sie geeignet ist und erklären Ihnen alle Schritte und Voraussetzungen, die dafür notwendig sind.

Auch für ehemals Selbstständige, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, bieten wir eine Privatinsolvenzberatung an. Wir wissen, dass es schwierig sein kann, den Überblick zu behalten und alle notwendigen Schritte zu unternehmen. Daher unterstützen wir Sie gerne in dieser schwierigen Zeit und begleiten Sie während des gesamten Prozesses.

Unser Ziel ist es, dass Sie Schuldenfrei werden und die Freiheit genießen können, sich auf Ihre unternehmerischen Ziele zu konzentrieren. Wir bieten Ihnen eine umfassende Schuldenlösung für Selbstständige an, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist.

Wir verstehen, dass Schulden ein sensibles Thema sind und daher bieten wir Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an. In diesem Gespräch können Sie uns kennen lernen und wir besprechen gemeinsam, wie wir Ihnen helfen können.

Sie haben die Möglichkeit, einen Regelinsolvenz Antrag zu stellen und bei einer Freigabe Ihrer selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter, Ihre unternehmerische Tätigkeit im Insolvenzverfahren fortzuführen. Wir begleiten Sie gerne auf diesem Weg und stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und Kompetenz zur Seite.

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenloses Erstgespräch und lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung für Ihre finanziellen Probleme finden.

 

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung?

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch erörtern wir mit Ihnen anhand Ihrer individuellen Situation die verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, welcher Weg in die Schuldenfreiheit der Richtige für Sie ist. Dies verpflichtet Sie zu nichts, entscheiden Sie gerne später, ob Sie mit uns den schnellsten Weg aus den Schulden gehen wollen.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir kontaktieren alle Ihre Gläubiger schriftlich, setzten diese über den Sachverhalt ihrer Situation in Kenntnis und fordern diese auf, uns den aktuellen Forderungsstand mitzuteilen. In der Regel führt die Inkenntnissetzung ( wenn auch nicht gesetzlich verpflichtend) dazu, dass ihre Gläubiger von weiteren Vollstreckungen ( wie z.B.  Kontopfändung oder Lohnpfändung) absehen.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Versuch der Schuldenbereinigung

Im Anschluss an die Schuldenstandsabfrage führen wir für Sie den nach § 305 InsO gesetzlich vorgeschriebenen, außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durch. Hierbei legen wir Ihren Gläubigern dar, dass Sie ihre Forderungen derzeit nicht erfüllen können.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein sollte, erstellen wir auf Grundlage aller zusammengetragenen Daten Ihren Antrag auf Eröffnung der Insolvenz ( Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz) , sowie den Antrag auf Restschuldbefreiung. Darüber hinaus vertreten wir Sie in allen Verfahrensabschnitten eines Insolvenzverfahrens, von der Antragstellung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter
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Wir helfen Ihnen gerne!

Rechtsanwalt Thomas Scuric
Thomas Scuric Anwalt für Insolvenzrecht
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Schuldnerberatung

Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten.

Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren.

Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los.

Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen

Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen,  dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre!

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen :

Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten.

Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist.

Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte

Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert.

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