Schuldnerberatung für Selbstständige aus Hövelhof (Regelinsolvenz)
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten schnell und unkompliziert direkte Hilfe ohne Wartezeit. Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell und einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann. Sprechen Sie uns an. Es ist nicht immer einfach, als Selbstständiger seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann es schnell passieren, dass die finanziellen Probleme überhandnehmen und die Schuldenlast immer größer wird. Vielleicht kämpfen auch Sie aktuell mit dieser Situation und fühlen sich hilflos und allein gelassen. Doch das muss nicht sein. Als Schuldnerberatung für Selbstständige stehen wir Ihnen in Hövelhof mit unserer langjährigen Erfahrung und unserer Kompetenz zur Seite. Wir wissen, dass jeder Fall anders ist und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Lösung, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Eine unserer Spezialitäten ist die Insolvenzberatung für Selbstständige. Viele Selbstständige sind sich gar nicht bewusst, dass sie auch in einer finanziell schwierigen Lage einen Regelinsolvenzantrag stellen können. Hierbei wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der das Insolvenzverfahren betreut und prüft, ob eine Fortführung der selbstständigen Tätigkeit möglich ist. Wenn dies der Fall ist, kann die selbstständige Tätigkeit im Insolvenzverfahren fortgeführt werden. So haben Sie die Chance, Ihre Schulden loszuwerden und gleichzeitig weiterhin Ihre Selbstständigkeit auszuüben. Doch auch wenn eine Regelinsolvenz keine Option für Sie ist, haben wir zahlreiche weitere Lösungen parat, um Ihnen zu helfen. Wir begleiten Sie im Umgang mit Schulden als Selbstständiger und erarbeiten gemeinsam eine Schuldenlösung für Sie, damit Sie bald wieder schuldenfrei sind. Wichtig ist hierbei vor allem der offene Umgang mit den Gläubigern, um langfristig eine tragfähige Lösung zu finden. Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen und Ihnen wieder ein positives Gefühl für Ihre Selbstständigkeit zu vermitteln. Wir wissen, dass finanzielle Sorgen eine enorme Belastung darstellen und möchten Ihnen helfen, diese zu überwinden. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch und lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung für Ihre Situation finden. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen. Sprechen Sie uns an. Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren. Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los. Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen, dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre! Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen : Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten. Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist. Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert. Wir melden uns schnellstmöglich telefonisch zu Ihrem Wunschtermin unter ##phone## oder E-mail an ##email## bei Ihnen.Schuldnerberatung für Selbstständige aus Hövelhof (Regelinsolvenz)
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Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!
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