Schuldnerberatung für Selbstständige aus Hüllhorst (Regelinsolvenz)

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Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts.

Sie erhalten schnell und unkompliziert  direkte Hilfe ohne Wartezeit.

Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell  und  einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten

da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann.

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Schuldnerberatung und Insolvenzberatung für Selbstständige aus Hüllhorst

Als Unternehmer steht man vor vielen Herausforderungen, doch keine ist so schwer wie finanzielle Probleme. Gerade als Selbstständiger kann man schnell in die Schuldenfalle tappen, sei es durch unerwartete Kosten, mangelnde Aufträge oder auch persönliche Schicksalsschläge. Wenn Sie in dieser schwierigen Situation stecken, ist es wichtig zu wissen, dass Sie nicht alleine sind und dass es Wege gibt, um aus dieser Lage herauszukommen.

Unsere Schuldnerberatung für Selbstständige ist darauf spezialisiert, Selbstständigen wie Ihnen in finanziellen Schwierigkeiten zu helfen. Wir bieten Ihnen nicht nur eine umfassende Insolvenzberatung für Selbstständige, sondern auch individuelle Lösungen, um Ihre Schulden zu reduzieren und Ihnen den Weg in die Schuldenfreiheit zu ebnen. Wir wissen, dass jeder Fall anders ist und wir passen unsere Beratung individuell an Ihre Bedürfnisse und Ziele an.

Als Selbstständiger ist es oft schwer, den Umgang mit Schulden zu finden, ohne dabei das eigene Unternehmen zu gefährden. Wir helfen Ihnen dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen, um Ihr Geschäft und Ihr Privatleben zu schützen. Wir setzen uns mit Ihnen zusammen und erarbeiten gemeinsam einen Plan, um Schulden zu reduzieren und langfristige Lösungen zu finden, damit Sie wieder erfolgreich als Selbstständiger durchstarten können.

Ein besonderer Fokus unserer Beratung liegt auf der Regelinsolvenz für Selbstständige. Viele Selbstständige scheuen sich davor, diesen Schritt zu gehen, da sie befürchten, ihre Selbstständigkeit aufgeben zu müssen. Doch das ist nicht immer der Fall. Wir erklären Ihnen genau, wie eine Regelinsolvenz abläuft und wie Sie Ihre Selbstständigkeit auch während des Insolvenzverfahrens fortsetzen können. Eine Freigabe durch den Insolvenzverwalter kann Ihnen ermöglichen, weiterhin als Selbstständiger zu arbeiten und damit Ihre Schulden abzubauen.

Wir verstehen, dass Schulden ein sensibles Thema sind und es oft schwer ist, darüber zu sprechen. Deshalb bieten wir Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, in dem Sie uns Ihre Situation schildern und wir Ihnen unsere Vorgehensweise erklären. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihnen passt.

Lassen Sie uns gemeinsam den Weg aus den Schulden finden und Sie wieder in eine erfolgreiche Zukunft als Selbstständiger führen. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenloses Erstgespräch.

 

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung?

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch erörtern wir mit Ihnen anhand Ihrer individuellen Situation die verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, welcher Weg in die Schuldenfreiheit der Richtige für Sie ist. Dies verpflichtet Sie zu nichts, entscheiden Sie gerne später, ob Sie mit uns den schnellsten Weg aus den Schulden gehen wollen.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir kontaktieren alle Ihre Gläubiger schriftlich, setzten diese über den Sachverhalt ihrer Situation in Kenntnis und fordern diese auf, uns den aktuellen Forderungsstand mitzuteilen. In der Regel führt die Inkenntnissetzung ( wenn auch nicht gesetzlich verpflichtend) dazu, dass ihre Gläubiger von weiteren Vollstreckungen ( wie z.B.  Kontopfändung oder Lohnpfändung) absehen.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Versuch der Schuldenbereinigung

Im Anschluss an die Schuldenstandsabfrage führen wir für Sie den nach § 305 InsO gesetzlich vorgeschriebenen, außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durch. Hierbei legen wir Ihren Gläubigern dar, dass Sie ihre Forderungen derzeit nicht erfüllen können.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein sollte, erstellen wir auf Grundlage aller zusammengetragenen Daten Ihren Antrag auf Eröffnung der Insolvenz ( Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz) , sowie den Antrag auf Restschuldbefreiung. Darüber hinaus vertreten wir Sie in allen Verfahrensabschnitten eines Insolvenzverfahrens, von der Antragstellung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter
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Wir helfen Ihnen gerne!

Rechtsanwalt Thomas Scuric
Thomas Scuric Anwalt für Insolvenzrecht
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Schuldnerberatung

Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten.

Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren.

Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los.

Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen

Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen,  dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre!

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen :

Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten.

Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist.

Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte

Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert.

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