Schuldnerberatung für Selbstständige aus Hürth (Regelinsolvenz)

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Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts.

Sie erhalten schnell und unkompliziert  direkte Hilfe ohne Wartezeit.

Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell  und  einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten

da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann.

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Schuldnerberatung und Insolvenzberatung für Selbstständige aus Hürth

Als Selbstständige oder Unternehmer*in tragt ihr das Risiko für eure Firma und seid für eure finanzielle Lage verantwortlich. Doch manchmal kommt es anders als geplant und finanzielle Schwierigkeiten können schnell entstehen. Das kann für viele Betroffene eine immense Belastung darstellen und zu schlaflosen Nächten führen. Aber ihr seid nicht allein – wir sind für euch da und bieten eine professionelle Schuldenberatung speziell für Selbstständige an.

Unser erfahrenes Team bietet individuelle Schuldnerberatung für Selbstständige an und hilft euch dabei, eine Lösung für eure finanziellen Probleme zu finden. Wir wissen, dass der Umgang mit Schulden als Selbstständiger eine große Herausforderung sein kann und dass es oft schwierig ist, das passende Konzept für die Schuldenlösung zu finden. Deshalb bieten wir eine umfassende Beratung und unterstützen euch dabei, den Weg aus der Schuldenfalle zu finden.

Wir bieten nicht nur eine Schuldnerberatung für Selbstständige aus Hürth an, sondern auch eine Insolvenzberatung für Selbstständige. In vielen Fällen kann eine Insolvenz die beste Lösung sein, um schuldenfrei als Selbstständiger neu durchzustarten. Wir bieten euch eine umfassende Beratung zu den Möglichkeiten der Regelinsolvenz für Selbstständige und der Privatinsolvenz für ehemals Selbstständige an. Dabei erläutern wir euch genau, was auf euch zukommt und welche Schritte notwendig sind.

Wir wissen, dass es nicht einfach ist, als Selbstständiger in finanziellen Schwierigkeiten um Hilfe zu bitten. Doch es ist wichtig zu wissen, dass ihr nicht alleine seid und es Hilfe gibt, die euch in dieser schwierigen Phase unterstützt. Mit unserer Schuldnerberatung für Selbstständige und Insolvenzberatung für Selbstständige wollen wir euch zeigen, dass es Wege aus der Schuldenfalle gibt und dass ihr gemeinsam mit uns wieder Schuldenfreiheit und eine positive Zukunft als Selbstständiger erreichen könnt.

Ihr fragt euch vielleicht, ob es für Selbstständige möglich ist, einen Regelinsolvenzantrag zu stellen und im Insolvenzverfahren die selbstständige Tätigkeit fortzuführen. Ja, das ist möglich! Wir erklären euch gerne im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs, welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen und wie ihr in dieser Zeit weiter arbeiten könnt.

Kontaktiert uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch und lasst uns gemeinsam eine Schuldenlösung für Selbstständige finden. Wir freuen uns darauf, euch zu unterstützen und euch wieder ein sorgenfreies Leben als Selbstständige*r zu ermöglichen.

 

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung?

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch erörtern wir mit Ihnen anhand Ihrer individuellen Situation die verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, welcher Weg in die Schuldenfreiheit der Richtige für Sie ist. Dies verpflichtet Sie zu nichts, entscheiden Sie gerne später, ob Sie mit uns den schnellsten Weg aus den Schulden gehen wollen.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir kontaktieren alle Ihre Gläubiger schriftlich, setzten diese über den Sachverhalt ihrer Situation in Kenntnis und fordern diese auf, uns den aktuellen Forderungsstand mitzuteilen. In der Regel führt die Inkenntnissetzung ( wenn auch nicht gesetzlich verpflichtend) dazu, dass ihre Gläubiger von weiteren Vollstreckungen ( wie z.B.  Kontopfändung oder Lohnpfändung) absehen.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Versuch der Schuldenbereinigung

Im Anschluss an die Schuldenstandsabfrage führen wir für Sie den nach § 305 InsO gesetzlich vorgeschriebenen, außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durch. Hierbei legen wir Ihren Gläubigern dar, dass Sie ihre Forderungen derzeit nicht erfüllen können.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein sollte, erstellen wir auf Grundlage aller zusammengetragenen Daten Ihren Antrag auf Eröffnung der Insolvenz ( Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz) , sowie den Antrag auf Restschuldbefreiung. Darüber hinaus vertreten wir Sie in allen Verfahrensabschnitten eines Insolvenzverfahrens, von der Antragstellung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter
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Wir helfen Ihnen gerne!

Rechtsanwalt Thomas Scuric
Thomas Scuric Anwalt für Insolvenzrecht
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Schuldnerberatung

Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten.

Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren.

Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los.

Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen

Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen,  dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre!

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen :

Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten.

Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist.

Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte

Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert.

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