Schuldnerberatung für Selbstständige aus Kirchhundem (Regelinsolvenz)
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten schnell und unkompliziert direkte Hilfe ohne Wartezeit. Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell und einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann. Sprechen Sie uns an. Als Selbstständiger ist man auf sich allein gestellt und trägt die volle Verantwortung für den Erfolg des eigenen Unternehmens. Doch leider gehört auch das Risiko von finanziellen Schwierigkeiten und Schulden zu diesem Paket. Es kann viele Gründe geben, warum Selbstständige in finanzielle Probleme geraten: ein unerwarteter Auftragsrückgang, höhere Ausgaben als geplant oder Kunden, die ihre Rechnungen nicht bezahlen. Aber auch private Schicksalsschläge können sich auf die Finanzen auswirken, wenn sie die volle Konzentration des Unternehmers beeinträchtigen. Für Selbstständige, die Schulden haben oder sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, kann die Situation sehr belastend und beängstigend sein. Sie müssen nicht nur ihre Geschäfte am Laufen halten, sondern sich auch um die Schulden kümmern. Hier kommt eine Schuldnerberatung für Selbstständige aus Kirchhundem ins Spiel, die speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmern zugeschnitten ist. In manchen Fällen kann es auch notwendig sein, eine Regelinsolvenz für Selbstständige zu beantragen. Eine Regelinsolvenz bietet Selbstständigen die Möglichkeit, ihre Schulden geordnet abzubauen und innerhalb von drei Jahren schuldenfrei zu werden. Wichtig zu wissen ist, dass die selbstständige Tätigkeit im Insolvenzverfahren fortgeführt werden kann, wenn der Insolvenzverwalter diese freigibt. Auch eine Privatinsolvenz für ehemals Selbstständige kann eine Option sein, wenn das Unternehmen nicht mehr lebensfähig ist und die Schulden zu hoch sind. Hierbei wird die private Insolvenz des ehemaligen Selbstständigen geregelt, um die Schuldenlast zu reduzieren und den Weg für einen Neuanfang freizumachen. Die Selbstständigkeit birgt viele Herausforderungen, aber auch viele Chancen. Wenn man sich in einer finanziell schwierigen Lage befindet, sollte man sich jedoch nicht scheuen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine Schuldnerberatung für Selbstständige kann dabei helfen, den Weg aus den Schulden zu finden und ein stabiles Fundament für die Zukunft zu schaffen. Wenn auch Sie als Selbstständiger in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir bieten eine kostenlose Erstberatung an, um gemeinsam mit Ihnen eine Lösung für Ihre finanziellen Probleme zu finden. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen. Sprechen Sie uns an. Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren. Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los. Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen, dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre! Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen : Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten. Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist. Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert. Wir melden uns schnellstmöglich telefonisch zu Ihrem Wunschtermin unter ##phone## oder E-mail an ##email## bei Ihnen.Schuldnerberatung für Selbstständige aus Kirchhundem (Regelinsolvenz)
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Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!
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