Schuldnerberatung für Selbstständige aus Kürten (Regelinsolvenz)

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Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts.

Sie erhalten schnell und unkompliziert  direkte Hilfe ohne Wartezeit.

Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell  und  einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten

da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann.

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Schuldnerberatung und Insolvenzberatung für Selbstständige aus Kürten

Als Selbstständiger stehen Sie oft vor einzigartigen finanziellen Herausforderungen, die Ihre persönliche und berufliche Zukunft beeinträchtigen können. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Selbstständige Schwierigkeiten haben, mit Schulden und anderen finanziellen Problemen umzugehen, insbesondere wenn unvorhergesehene Umstände wie ein plötzlicher Umsatzrückgang oder eine Krankheit eintreten. Wenn Sie in einer solchen Situation sind, wissen Sie, dass Sie nicht allein sind. Es gibt Wege, um aus der Schuldenfalle zu kommen, und unsere Schuldnerberatung für Selbstständige aus Kürten kann Ihnen dabei helfen.

Unser Team von erfahrenen Beratern versteht die Herausforderungen, denen Selbstständige gegenüberstehen, und arbeitet eng mit Ihnen zusammen, um eine individuelle Lösung für Ihre spezifischen finanziellen Probleme zu finden. Wir bieten umfassende Insolvenzberatung für Selbstständige an, um Ihnen bei der Verwaltung von Schulden und der Rückkehr zur finanziellen Gesundheit zu helfen.

Die Schuldnerberatung für Selbstständige kann Ihnen helfen, finanzielle Probleme anzugehen und Schulden zu reduzieren oder sogar zu beseitigen. Wir zeigen Ihnen Wege auf, um Ihre monatlichen Zahlungen zu senken, Zahlungspläne auszuhandeln und Ihnen bei der Verhandlung mit Gläubigern zu helfen. Unsere Berater helfen Ihnen auch bei der Erstellung eines Budgets, das Ihnen hilft, Ihre Ausgaben zu kontrollieren, um Ihre Schulden effektiv zu reduzieren.

In einigen Fällen kann eine Insolvenzberatung für Selbstständige die beste Option sein, um aus der Schuldenfalle herauszukommen. Eine Regelinsolvenz bietet Selbstständigen die Möglichkeit, ihre Schulden zu reduzieren und ihre finanzielle Zukunft neu zu gestalten. Bei einer Regelinsolvenz können Sie Ihre selbstständige Tätigkeit im Insolvenzverfahren fortsetzen, sofern der Insolvenzverwalter dies genehmigt.

Unser Ziel ist es, Sie auf Ihrem Weg zur Schuldenfreiheit zu unterstützen. Wir bieten nicht nur umfassende Insolvenzberatung für Selbstständige, sondern auch Schuldenlösungen, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Unsere Berater stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie auf dem Weg zur finanziellen Freiheit zu unterstützen.

Als Selbstständiger können finanzielle Probleme einschüchternd sein, aber Sie müssen nicht allein damit fertig werden. Die Schuldnerberatung für Selbstständige kann Ihnen dabei helfen, Ihre finanziellen Probleme anzugehen und Ihre Schulden zu beseitigen. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenloses Erstgespräch und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihre finanzielle Zukunft wieder in den Griff zu bekommen.

 

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung?

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch erörtern wir mit Ihnen anhand Ihrer individuellen Situation die verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, welcher Weg in die Schuldenfreiheit der Richtige für Sie ist. Dies verpflichtet Sie zu nichts, entscheiden Sie gerne später, ob Sie mit uns den schnellsten Weg aus den Schulden gehen wollen.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir kontaktieren alle Ihre Gläubiger schriftlich, setzten diese über den Sachverhalt ihrer Situation in Kenntnis und fordern diese auf, uns den aktuellen Forderungsstand mitzuteilen. In der Regel führt die Inkenntnissetzung ( wenn auch nicht gesetzlich verpflichtend) dazu, dass ihre Gläubiger von weiteren Vollstreckungen ( wie z.B.  Kontopfändung oder Lohnpfändung) absehen.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Versuch der Schuldenbereinigung

Im Anschluss an die Schuldenstandsabfrage führen wir für Sie den nach § 305 InsO gesetzlich vorgeschriebenen, außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durch. Hierbei legen wir Ihren Gläubigern dar, dass Sie ihre Forderungen derzeit nicht erfüllen können.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein sollte, erstellen wir auf Grundlage aller zusammengetragenen Daten Ihren Antrag auf Eröffnung der Insolvenz ( Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz) , sowie den Antrag auf Restschuldbefreiung. Darüber hinaus vertreten wir Sie in allen Verfahrensabschnitten eines Insolvenzverfahrens, von der Antragstellung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter
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Wir helfen Ihnen gerne!

Rechtsanwalt Thomas Scuric
Thomas Scuric Anwalt für Insolvenzrecht
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Schuldnerberatung

Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten.

Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren.

Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los.

Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen

Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen,  dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre!

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen :

Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten.

Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist.

Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte

Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert.

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