Schuldnerberatung für Selbstständige aus Lienen (Regelinsolvenz)

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Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts.

Sie erhalten schnell und unkompliziert  direkte Hilfe ohne Wartezeit.

Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell  und  einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten

da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann.

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Schuldnerberatung und Insolvenzberatung für Selbstständige aus Lienen

Als Selbstständiger hast du es nicht leicht: Neben den üblichen Herausforderungen wie Kundenakquise, Marketing und Auftragsabwicklung kommt noch eine ganz besondere Verantwortung hinzu. Du trägst das unternehmerische Risiko allein und musst dafür sorgen, dass deine Einnahmen ausreichen, um alle anfallenden Kosten zu decken – und dabei auch noch etwas für dich selbst übrig bleibt. Doch was passiert, wenn das nicht klappt und du in finanzielle Probleme gerätst?

Wenn du als Selbstständiger in die Schuldenfalle gerätst, ist das eine besonders schwierige Situation. Denn anders als Arbeitnehmer hast du keinen geregelten Lohn, sondern musst selbst dafür sorgen, dass genug Geld hereinkommt, um alle Rechnungen zu bezahlen. Wenn du dann noch offene Forderungen hast oder unvorhergesehene Ausgaben auftreten, kann das schnell zur finanziellen Krise führen.

In solchen Situationen ist es wichtig, schnell zu handeln und professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine Schuldnerberatung für Selbstständige aus Lienen kann dir dabei helfen, einen Überblick über deine Finanzen zu bekommen und eine Strategie zu entwickeln, um aus der Schuldenfalle herauszukommen.

Auch eine Insolvenzberatung für Selbstständige kann eine Option sein. Wenn du nicht mehr in der Lage bist, deine Schulden zu bezahlen und auch keine Aussicht auf Besserung besteht, kann eine Insolvenz unter Umständen die beste Lösung sein. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, je nachdem ob eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz für ehemals Selbstständige in Frage kommt. Ein erfahrener Insolvenzberater kann dich hierbei unterstützen und beraten.

Natürlich ist es das Ziel, wieder schuldenfrei zu sein und die eigene Selbstständigkeit fortzuführen. Aber dafür musst du auch lernen, den Umgang mit Schulden als Selbstständiger zu verbessern. Eine Schuldenlösung für Selbstständige muss auch langfristig erfolgreich sein, damit du wieder finanziell unabhängig wirst.

Wenn du dich in einer schwierigen finanziellen Situation befindest, ist es wichtig, schnell zu handeln und nicht den Kopf in den Sand zu stecken. Eine professionelle Schuldnerberatung für Selbstständige kann dir helfen, deine Finanzen wieder in den Griff zu bekommen und eine Schuldenlösung zu finden, die langfristig tragfähig ist.

Nicht zuletzt ist es auch wichtig zu wissen, dass eine Insolvenz nicht das Ende deiner Selbstständigkeit bedeuten muss. Bei einer Regelinsolvenz besteht sogar die Möglichkeit, die selbstständige Tätigkeit im Insolvenzverfahren fortzuführen, wenn der Insolvenzverwalter dies erlaubt.

Zögere also nicht, dich bei finanziellen Problemen als Selbstständiger an eine kompetente Schuldner- oder Insolvenzberatung zu wenden. Kontaktiere uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch und wir finden gemeinsam eine Lösung, um deine Schulden zu bewältigen und deine Selbstständigkeit zu erhalten.

 

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung?

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch erörtern wir mit Ihnen anhand Ihrer individuellen Situation die verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, welcher Weg in die Schuldenfreiheit der Richtige für Sie ist. Dies verpflichtet Sie zu nichts, entscheiden Sie gerne später, ob Sie mit uns den schnellsten Weg aus den Schulden gehen wollen.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir kontaktieren alle Ihre Gläubiger schriftlich, setzten diese über den Sachverhalt ihrer Situation in Kenntnis und fordern diese auf, uns den aktuellen Forderungsstand mitzuteilen. In der Regel führt die Inkenntnissetzung ( wenn auch nicht gesetzlich verpflichtend) dazu, dass ihre Gläubiger von weiteren Vollstreckungen ( wie z.B.  Kontopfändung oder Lohnpfändung) absehen.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Versuch der Schuldenbereinigung

Im Anschluss an die Schuldenstandsabfrage führen wir für Sie den nach § 305 InsO gesetzlich vorgeschriebenen, außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durch. Hierbei legen wir Ihren Gläubigern dar, dass Sie ihre Forderungen derzeit nicht erfüllen können.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein sollte, erstellen wir auf Grundlage aller zusammengetragenen Daten Ihren Antrag auf Eröffnung der Insolvenz ( Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz) , sowie den Antrag auf Restschuldbefreiung. Darüber hinaus vertreten wir Sie in allen Verfahrensabschnitten eines Insolvenzverfahrens, von der Antragstellung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter
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Rechtsanwalt Thomas Scuric
Thomas Scuric Anwalt für Insolvenzrecht
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Schuldnerberatung

Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten.

Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren.

Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los.

Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen

Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen,  dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre!

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen :

Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten.

Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist.

Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte

Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert.

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