Schuldnerberatung für Selbstständige aus Lübbecke (Regelinsolvenz)

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Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts.

Sie erhalten schnell und unkompliziert  direkte Hilfe ohne Wartezeit.

Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell  und  einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten

da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann.

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Schuldnerberatung und Insolvenzberatung für Selbstständige aus Lübbecke

Es ist eine Herausforderung, als Selbstständiger erfolgreich zu sein. Es bedeutet, hart zu arbeiten und sich ständig neuen Herausforderungen zu stellen. Doch leider gibt es auch schwierige Zeiten, in denen manche von uns mit finanziellen Problemen kämpfen müssen. Dies kann dazu führen, dass Schulden entstehen und man sich in einer schwierigen Lage wiederfindet. Aber keine Sorge – es gibt Lösungen.

Wir von der Schuldnerberatung für Selbstständige aus Lübbecke stehen Ihnen in schwierigen Zeiten zur Seite. Unsere Experten sind spezialisiert auf die Beratung von Selbstständigen und helfen Ihnen, aus der Krise herauszukommen und finanziell unabhängig zu werden. Wir verstehen, dass jeder Fall anders ist und bieten daher individuelle Lösungen an.

Die Insolvenzberatung für Selbstständige ist eine unserer Spezialitäten. Wir wissen, dass die Regelungen hierbei komplex sein können, daher arbeiten wir eng mit erfahrenen Insolvenzverwaltern zusammen, um sicherzustellen, dass Sie das beste Ergebnis erzielen. Wir beraten Sie umfassend, damit Sie die bestmögliche Entscheidung treffen können.

Finanzielle Probleme als Selbstständiger können auch dazu führen, dass Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Schulden zu begleichen. Der Umgang mit Schulden als Selbstständiger kann ein stressiges und beängstigendes Unterfangen sein. Aber auch hierbei können wir helfen. Wir bieten eine Schuldenberatung an, die Ihnen hilft, Ihre Schulden effektiv zu reduzieren und in den Griff zu bekommen.

Wenn Sie schließlich schuldenfrei sind, möchten Sie sicherstellen, dass Sie auf dem richtigen Weg bleiben. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre finanzielle Situation zu analysieren und bieten Schulungen an, damit Sie lernen, wie Sie Ihre finanziellen Ressourcen am besten verwalten können. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um sicherzustellen, dass Sie auch langfristig schuldenfrei bleiben.

In manchen Fällen kann eine Regelinsolvenz für Selbstständige die beste Option sein, um sich von Schulden zu befreien. Es ist wichtig zu beachten, dass dies nicht das Ende Ihrer Selbstständigkeit bedeutet. Bei einer Freigabe Ihrer Selbstständigkeit durch den Insolvenzverwalter können Sie Ihre Tätigkeit im Insolvenzverfahren fortsetzen. Wir beraten Sie gerne zu den besten Optionen für Sie.

Als ehemaliger Selbstständiger kann es auch sein, dass Sie sich in einer Privatinsolvenz wiederfinden. Auch in diesem Fall sind wir für Sie da. Wir beraten Sie umfassend und helfen Ihnen dabei, Ihre finanzielle Situation zu verbessern und ein neues Kapitel in Ihrem Leben zu beginnen.

Wir bei der Schuldnerberatung für Selbstständige glauben, dass jeder die Chance verdient hat, finanzielle Unabhängigkeit zu erreichen. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenloses Erstgespräch und finden Sie heraus, wie wir Ihnen helfen können.

 

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung?

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch erörtern wir mit Ihnen anhand Ihrer individuellen Situation die verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, welcher Weg in die Schuldenfreiheit der Richtige für Sie ist. Dies verpflichtet Sie zu nichts, entscheiden Sie gerne später, ob Sie mit uns den schnellsten Weg aus den Schulden gehen wollen.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir kontaktieren alle Ihre Gläubiger schriftlich, setzten diese über den Sachverhalt ihrer Situation in Kenntnis und fordern diese auf, uns den aktuellen Forderungsstand mitzuteilen. In der Regel führt die Inkenntnissetzung ( wenn auch nicht gesetzlich verpflichtend) dazu, dass ihre Gläubiger von weiteren Vollstreckungen ( wie z.B.  Kontopfändung oder Lohnpfändung) absehen.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Versuch der Schuldenbereinigung

Im Anschluss an die Schuldenstandsabfrage führen wir für Sie den nach § 305 InsO gesetzlich vorgeschriebenen, außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durch. Hierbei legen wir Ihren Gläubigern dar, dass Sie ihre Forderungen derzeit nicht erfüllen können.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein sollte, erstellen wir auf Grundlage aller zusammengetragenen Daten Ihren Antrag auf Eröffnung der Insolvenz ( Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz) , sowie den Antrag auf Restschuldbefreiung. Darüber hinaus vertreten wir Sie in allen Verfahrensabschnitten eines Insolvenzverfahrens, von der Antragstellung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter
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Rechtsanwalt Thomas Scuric
Thomas Scuric Anwalt für Insolvenzrecht
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Schuldnerberatung

Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten.

Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren.

Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los.

Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen

Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen,  dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre!

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen :

Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten.

Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist.

Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte

Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert.

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