Schuldnerberatung für Selbstständige aus Lügde (Regelinsolvenz)
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten schnell und unkompliziert direkte Hilfe ohne Wartezeit. Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell und einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann. Sprechen Sie uns an. Als Selbstständiger sind Sie jeden Tag mit Herausforderungen konfrontiert – von der Akquise neuer Kunden bis hin zur Buchhaltung. Manchmal jedoch können finanzielle Schwierigkeiten auftreten, die es Ihnen schwer machen, Ihre Selbstständigkeit aufrechtzuerhalten. Doch keine Sorge, Sie sind nicht allein. Finanzielle Probleme als Selbstständiger sind keine Seltenheit, aber das bedeutet nicht, dass Sie aufgeben müssen. Die Schuldnerberatung für Selbstständige kann Ihnen dabei helfen, Ihre finanziellen Probleme zu lösen und Ihre Selbstständigkeit aufrechtzuerhalten. Bei der Schuldnerberatung für Selbstständige aus Lügde geht es darum, Ihre Schulden zu verwalten und einen Plan zu erstellen, um sie abzubezahlen. Unsere erfahrenen Berater helfen Ihnen dabei, einen realistischen Zahlungsplan zu erstellen und Verhandlungen mit Ihren Gläubigern zu führen. Manchmal ist eine Insolvenz unvermeidlich. In diesem Fall können wir Ihnen auch bei der Insolvenzberatung für Selbstständige helfen. Wir erklären Ihnen die Unterschiede zwischen einer Regelinsolvenz und einer Privatinsolvenz für ehemals Selbstständige und unterstützen Sie bei jedem Schritt des Verfahrens. Wir verstehen, dass finanzielle Schwierigkeiten nicht nur eine finanzielle Belastung darstellen, sondern auch emotional sehr belastend sein können. Unsere Berater sind einfühlsam und verständnisvoll und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir glauben auch daran, dass Schuldenfreiheit für Selbstständige möglich ist. Unsere Schuldnerberatung für Selbstständige bietet Ihnen die Werkzeuge und Unterstützung, die Sie benötigen, um Ihre Schulden loszuwerden und Ihre Selbstständigkeit aufrechtzuerhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass die Regelinsolvenz für Selbstständige eine Option ist, die in Betracht gezogen werden sollte. Im Rahmen einer Regelinsolvenz besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Fortführung der selbstständigen Tätigkeit im Insolvenzverfahren zu stellen, wenn der Insolvenzverwalter zustimmt. Wir wissen, dass es schwierig sein kann, um Hilfe zu bitten, aber wir ermutigen Sie, den ersten Schritt zu machen. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch und wir helfen Ihnen, den richtigen Weg aus Ihrer finanziellen Krise zu finden. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen. Sprechen Sie uns an. Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren. Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los. Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen, dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre! Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen : Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten. Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist. Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert. Wir melden uns schnellstmöglich telefonisch zu Ihrem Wunschtermin unter ##phone## oder E-mail an ##email## bei Ihnen.Schuldnerberatung für Selbstständige aus Lügde (Regelinsolvenz)
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Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!
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