Schuldnerberatung für Selbstständige aus Mettingen (Regelinsolvenz)

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Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts.

Sie erhalten schnell und unkompliziert  direkte Hilfe ohne Wartezeit.

Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell  und  einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten

da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann.

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Schuldnerberatung und Insolvenzberatung für Selbstständige aus Mettingen

Als Selbstständiger kann man sich schnell in finanziellen Problemen wiederfinden. Die Ursachen können vielfältig sein: unerwartete Ausgaben, Kunden, die nicht zahlen, Investitionen, die nicht den erhofften Ertrag bringen und vieles mehr. Wenn Schulden entstehen, kann es schwer sein, damit umzugehen. Aber es gibt Möglichkeiten, Schulden als Selbstständiger zu bewältigen und sich aus der Krise zu befreien.

Die Schuldnerberatung für Selbstständige aus Mettingen ist eine Möglichkeit, um Unterstützung bei finanziellen Problemen zu erhalten. Hierbei wird ein individueller Schuldenplan erstellt, um Schulden abzubauen und langfristig schuldenfrei zu werden. Dabei wird auch ein Blick auf die Ursachen der Schulden geworfen, um diese langfristig zu vermeiden. Eine Schuldnerberatung kann eine große Hilfe sein, um den Überblick über die Finanzen zu behalten und wieder in die Erfolgsspur zurückzufinden.

In manchen Fällen kann eine Insolvenzberatung für Selbstständige notwendig sein. Wenn die Schulden so hoch sind, dass eine Rückzahlung nicht mehr möglich erscheint, kann eine Insolvenz der beste Ausweg sein. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten: Die Regelinsolvenz oder die Privatinsolvenz für ehemals Selbstständige. Bei einer Regelinsolvenz kann die selbstständige Tätigkeit im Insolvenzverfahren fortgeführt werden, wenn der Insolvenzverwalter die Freigabe erteilt. In beiden Fällen kann eine professionelle Insolvenzberatung helfen, den Prozess zu begleiten und die bestmögliche Lösung zu finden.

Als Selbstständiger ist es nicht immer einfach, mit Schulden umzugehen. Man muss sich jedoch bewusst machen, dass es Wege gibt, um aus der Schuldenfalle herauszukommen. Eine Schuldenlösung für Selbstständige kann sehr individuell sein und hängt von vielen Faktoren ab. Wichtig ist jedoch, den ersten Schritt zu machen und sich Unterstützung zu suchen. Eine professionelle Schuldenberatung kann dabei helfen, die eigene Situation zu analysieren und den besten Weg aus der Krise zu finden.

Wenn Sie in finanziellen Schwierigkeiten stecken oder sich Sorgen um Ihre Zukunft als Selbstständiger machen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir bieten ein kostenloses Erstgespräch an und können Ihnen individuelle Lösungen für Ihre Situation anbieten. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre finanziellen Probleme lösen und einen Weg in eine schuldenfreie Zukunft finden.

 

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung?

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch erörtern wir mit Ihnen anhand Ihrer individuellen Situation die verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, welcher Weg in die Schuldenfreiheit der Richtige für Sie ist. Dies verpflichtet Sie zu nichts, entscheiden Sie gerne später, ob Sie mit uns den schnellsten Weg aus den Schulden gehen wollen.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir kontaktieren alle Ihre Gläubiger schriftlich, setzten diese über den Sachverhalt ihrer Situation in Kenntnis und fordern diese auf, uns den aktuellen Forderungsstand mitzuteilen. In der Regel führt die Inkenntnissetzung ( wenn auch nicht gesetzlich verpflichtend) dazu, dass ihre Gläubiger von weiteren Vollstreckungen ( wie z.B.  Kontopfändung oder Lohnpfändung) absehen.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Versuch der Schuldenbereinigung

Im Anschluss an die Schuldenstandsabfrage führen wir für Sie den nach § 305 InsO gesetzlich vorgeschriebenen, außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durch. Hierbei legen wir Ihren Gläubigern dar, dass Sie ihre Forderungen derzeit nicht erfüllen können.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein sollte, erstellen wir auf Grundlage aller zusammengetragenen Daten Ihren Antrag auf Eröffnung der Insolvenz ( Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz) , sowie den Antrag auf Restschuldbefreiung. Darüber hinaus vertreten wir Sie in allen Verfahrensabschnitten eines Insolvenzverfahrens, von der Antragstellung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter
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Wir helfen Ihnen gerne!

Rechtsanwalt Thomas Scuric
Thomas Scuric Anwalt für Insolvenzrecht
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Schuldnerberatung

Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten.

Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren.

Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los.

Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen

Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen,  dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre!

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen :

Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten.

Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist.

Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte

Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert.

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