Schuldnerberatung für Selbstständige aus Moers (Regelinsolvenz)
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten schnell und unkompliziert direkte Hilfe ohne Wartezeit. Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell und einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann. Sprechen Sie uns an. Als Selbstständiger kann man sich schnell in finanziellen Schwierigkeiten wiederfinden. Das ist nicht nur belastend für das eigene Unternehmen, sondern oft auch für die eigene Psyche. Doch wie geht man als Selbstständiger am besten mit Schulden um? Gibt es Wege, um schuldenfrei zu werden und eine Insolvenz abzuwenden? Die Antwort lautet: Ja, es gibt Möglichkeiten. Und wir helfen Ihnen dabei. Wir sind spezialisiert auf Schuldnerberatung und Insolvenzberatung für Selbstständige. Wir wissen, dass jeder Fall individuell ist und keine Pauschallösungen gibt. Deshalb nehmen wir uns Zeit für Sie und Ihre Situation. In einem kostenlosen Erstgespräch hören wir uns Ihre Sorgen und Nöte an und finden gemeinsam einen Weg aus der Schuldenfalle. Unsere Berater sind Experten auf ihrem Gebiet und kennen die rechtlichen Möglichkeiten für Selbstständige genau. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit finanziellen Problemen umgehen können und begleiten Sie auf dem Weg zu einem schuldenfreien Unternehmen. Es gibt verschiedene Wege, um Schulden als Selbstständiger zu lösen. Eine Option ist die Regelinsolvenz, die für Selbstständige eine Möglichkeit bietet, das eigene Unternehmen trotz Insolvenz fortzuführen. Hierbei wird ein Insolvenzplan erstellt, der es dem Selbstständigen ermöglicht, seine Schulden nach und nach abzubauen. Wenn der Insolvenzplan erfolgreich abgeschlossen wird, kann das Unternehmen auch nach der Insolvenz weitergeführt werden. Eine andere Möglichkeit ist die Privatinsolvenz für ehemals Selbstständige. Hierbei kann die Restschuld nach Abschluss des Insolvenzverfahrens erlassen werden. Wir zeigen Ihnen, welche Option für Sie die beste ist und begleiten Sie auf dem Weg zur Schuldenlösung. Unser Ziel ist es, Sie und Ihr Unternehmen wieder auf den richtigen Kurs zu bringen. Wir wissen, dass Schulden und finanzielle Probleme eine enorme Belastung darstellen und oft auch Auswirkungen auf das private Umfeld haben können. Deshalb ist es wichtig, schnell zu handeln und sich professionelle Unterstützung zu suchen. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch. Wir sind für Sie da und begleiten Sie auf dem Weg zur Schuldenfreiheit. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre finanziellen Probleme angehen und eine Lösung finden, die zu Ihnen und Ihrer Selbstständigkeit passt. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen. Sprechen Sie uns an. Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren. Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los. Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen, dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre! Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen : Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten. Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist. Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert. Wir melden uns schnellstmöglich telefonisch zu Ihrem Wunschtermin unter ##phone## oder E-mail an ##email## bei Ihnen.Schuldnerberatung für Selbstständige aus Moers (Regelinsolvenz)
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Schuldnerberatung für Selbstständige aus Moers (Regelinsolvenz)
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Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!
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