Schuldnerberatung für Selbstständige aus Mülheim (Regelinsolvenz)

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Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts.

Sie erhalten schnell und unkompliziert  direkte Hilfe ohne Wartezeit.

Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell  und  einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten

da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann.

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Schuldnerberatung und Insolvenzberatung für Selbstständige aus Mülheim

Als Selbstständiger hat man viele Vorteile, aber auch viele Herausforderungen zu meistern. Eine dieser Herausforderungen sind finanzielle Probleme, die manchmal so groß werden können, dass sie zur Schuldenfalle werden. Wenn Sie als Selbstständiger mit Schulden kämpfen, wissen Sie, wie belastend dies sein kann.

Doch keine Sorge, Sie sind nicht allein. Viele Selbstständige kämpfen mit finanziellen Schwierigkeiten und Schulden. Es gibt jedoch Lösungen, um wieder auf den richtigen Weg zu kommen und Ihre Selbstständigkeit fortzusetzen.

Eine Möglichkeit ist die Schuldnerberatung für Selbstständige. Hierbei erhalten Sie professionelle Unterstützung, um Ihre finanzielle Situation zu analysieren und einen Plan zur Tilgung Ihrer Schulden zu entwickeln. Eine Schuldnerberatung kann Ihnen auch helfen, mit den emotionalen Belastungen umzugehen, die mit Schulden einhergehen können.

In einigen Fällen kann eine Insolvenzberatung für Selbstständige die beste Option sein. Hierbei wird eine professionelle Analyse Ihrer finanziellen Situation durchgeführt, um zu entscheiden, ob eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz die beste Option für Sie ist. Eine Insolvenz kann zwar eine schwierige Entscheidung sein, aber sie kann auch eine Chance sein, um einen Neuanfang zu wagen und Ihre Selbstständigkeit langfristig zu sichern.

Der Umgang mit Schulden als Selbstständiger kann schwierig sein, aber es gibt Lösungen. Eine Schuldenlösung für Selbstständige kann Ihnen helfen, Ihre Schulden zu tilgen und Ihre finanzielle Situation wieder in den Griff zu bekommen. Eine Regelinsolvenz für Selbstständige ist auch eine Möglichkeit, die es Ihnen ermöglicht, Ihre Selbstständigkeit fortzusetzen, wenn der Insolvenzverwalter die Tätigkeit freigibt.

Als Selbstständiger sollten Sie sich nicht schämen, wenn Sie finanzielle Schwierigkeiten haben. Es ist wichtig zu wissen, dass es Lösungen gibt und dass es Unterstützung für Sie gibt. Mit Hilfe von professioneller Schuldner- und Insolvenzberatung können Sie Ihren Schuldenberg abbauen und Ihre Selbstständigkeit wieder auf den richtigen Kurs bringen.

Wenn Sie sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch. Wir sind für Sie da und unterstützen Sie bei der Lösung Ihrer Schuldenprobleme, damit Sie Ihre Selbstständigkeit fortsetzen können.

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung?

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch erörtern wir mit Ihnen anhand Ihrer individuellen Situation die verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, welcher Weg in die Schuldenfreiheit der Richtige für Sie ist. Dies verpflichtet Sie zu nichts, entscheiden Sie gerne später, ob Sie mit uns den schnellsten Weg aus den Schulden gehen wollen.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir kontaktieren alle Ihre Gläubiger schriftlich, setzten diese über den Sachverhalt ihrer Situation in Kenntnis und fordern diese auf, uns den aktuellen Forderungsstand mitzuteilen. In der Regel führt die Inkenntnissetzung ( wenn auch nicht gesetzlich verpflichtend) dazu, dass ihre Gläubiger von weiteren Vollstreckungen ( wie z.B.  Kontopfändung oder Lohnpfändung) absehen.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Versuch der Schuldenbereinigung

Im Anschluss an die Schuldenstandsabfrage führen wir für Sie den nach § 305 InsO gesetzlich vorgeschriebenen, außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durch. Hierbei legen wir Ihren Gläubigern dar, dass Sie ihre Forderungen derzeit nicht erfüllen können.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein sollte, erstellen wir auf Grundlage aller zusammengetragenen Daten Ihren Antrag auf Eröffnung der Insolvenz ( Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz) , sowie den Antrag auf Restschuldbefreiung. Darüber hinaus vertreten wir Sie in allen Verfahrensabschnitten eines Insolvenzverfahrens, von der Antragstellung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter
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Rechtsanwalt Thomas Scuric
Thomas Scuric Anwalt für Insolvenzrecht
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Schuldnerberatung

Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten.

Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren.

Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los.

Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen

Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen,  dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre!

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen :

Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten.

Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist.

Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte

Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert.

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