Schuldnerberatung für Selbstständige aus Neuenrade (Regelinsolvenz)
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten schnell und unkompliziert direkte Hilfe ohne Wartezeit. Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell und einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann. Sprechen Sie uns an. Als Selbstständiger sind Sie oft auf sich allein gestellt. Sie tragen die Verantwortung für Ihr Unternehmen und stehen bei Problemen auch allein da. Wenn Sie finanzielle Schwierigkeiten haben, kann dies schnell zu einer emotionalen Belastung werden, die sich auf Ihr ganzes Leben auswirkt. Aber Sie sind nicht allein. Wir bieten spezielle Beratungsdienstleistungen für Selbstständige an, um Ihnen bei finanziellen Schwierigkeiten zu helfen. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Schuldnerberatung und Insolvenzberatung, um eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre finanziellen Probleme zu finden. Als Selbstständiger können Sie schnell in Schulden geraten, aber es gibt auch Wege, um schuldenfrei zu werden. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre finanzielle Situation zu analysieren und gemeinsam eine Lösung zu finden. Mit unserer Schuldenberatung können Sie den Umgang mit Schulden lernen und in Zukunft finanzielle Probleme vermeiden. In manchen Fällen kann eine Regelinsolvenz die beste Option sein. Für Selbstständige besteht hier die Möglichkeit, einen Antrag auf Regelinsolvenz zu stellen und bei einer Freigabe der selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter die Selbstständigkeit im Insolvenzverfahren fortzuführen. Unsere Experten beraten Sie gerne zu diesem Thema und helfen Ihnen bei der Beantragung. Auch ehemals Selbstständige, die finanzielle Probleme haben, können von unserer Privatinsolvenzberatung profitieren. Wir unterstützen Sie dabei, wieder schuldenfrei zu werden und einen neuen Anfang zu machen. Unsere Dienstleistungen sind speziell auf die Bedürfnisse von Selbstständigen zugeschnitten. Wir wissen, wie schwierig es sein kann, alleine mit finanziellen Schwierigkeiten umzugehen, und deshalb möchten wir Ihnen dabei helfen, eine Lösung zu finden. Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch. Wir sind für Sie da und freuen uns darauf, Ihnen helfen zu können. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen. Sprechen Sie uns an. Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren. Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los. Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen, dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre! Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen : Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten. Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist. Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert. Wir melden uns schnellstmöglich telefonisch zu Ihrem Wunschtermin unter ##phone## oder E-mail an ##email## bei Ihnen.Schuldnerberatung für Selbstständige aus Neuenrade (Regelinsolvenz)
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Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!
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