Schuldnerberatung für Selbstständige aus Neunkirchen (Regelinsolvenz)
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten schnell und unkompliziert direkte Hilfe ohne Wartezeit. Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell und einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann. Sprechen Sie uns an. Willkommen bei unserer Schuldnerberatung für Selbstständige aus Neuenkirchen. Als selbstständiger Unternehmer kann es passieren, dass man durch unvorhergesehene Ereignisse in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Ein unvorhergesehener Auftragsrückgang, eine plötzliche Krankheit oder andere unvorhersehbare Ereignisse können dazu führen, dass sich Schulden aufbauen. Wenn Sie in finanziellen Schwierigkeiten stecken, sind Sie nicht allein. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihnen zu helfen, Ihre finanziellen Probleme zu lösen. Unsere erfahrenen Beraterinnen und Berater sind spezialisiert auf die Beratung von Selbstständigen in finanziellen Notlagen. Wir bieten Ihnen individuelle Lösungen, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Wir verstehen, dass jeder Fall einzigartig ist und haben deshalb einen individuellen Ansatz entwickelt, um Ihnen zu helfen, Ihre finanziellen Probleme zu lösen. Unsere Schuldnerberatung für Selbstständige umfasst verschiedene Dienstleistungen wie die Insolvenzberatung für Selbstständige, die Regelinsolvenz für Selbstständige, die Privatinsolvenz für ehemals Selbstständige und die Schuldenlösung für Selbstständige. Wir helfen Ihnen bei der Bewältigung von finanziellen Problemen als Selbstständiger und dem Umgang mit Schulden als Selbstständiger. Wir unterstützen Sie dabei, schuldenfrei als Selbstständiger zu werden und Ihre Selbstständigkeit auch in finanziell schwierigen Zeiten fortzuführen. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, mit Schulden umzugehen, und es kann schwierig sein zu wissen, wo man anfangen soll. Deshalb bieten wir Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, um Sie über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren und Ihnen zu helfen, die richtige Entscheidung zu treffen. Wir erklären Ihnen auch, dass für Selbstständige die Möglichkeit besteht, einen Regelinsolvenzantrag zu stellen und bei einer Freigabe der selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter die selbstständige Tätigkeit im Insolvenzverfahren fortzuführen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen, Ihre finanziellen Probleme zu lösen und Ihre Selbstständigkeit wieder auf Kurs zu bringen. Unsere Beraterinnen und Berater sind einfühlsam und erfahren und stehen Ihnen zur Seite, um Sie in schwierigen Zeiten zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenloses Erstgespräch und lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung für Ihre finanziellen Probleme finden. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen. Sprechen Sie uns an. Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren. Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los. Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen, dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre! Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen : Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten. Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist. Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert. Wir melden uns schnellstmöglich telefonisch zu Ihrem Wunschtermin unter ##phone## oder E-mail an ##email## bei Ihnen.Schuldnerberatung für Selbstständige aus Neunkirchen (Regelinsolvenz)
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Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!
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