Schuldnerberatung für Selbstständige aus Oberhausen (Regelinsolvenz)

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Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts.

Sie erhalten schnell und unkompliziert  direkte Hilfe ohne Wartezeit.

Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell  und  einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten

da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann.

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Schuldnerberatung und Insolvenzberatung für Selbstständige aus Oberhausen

Als selbstständiger Unternehmer hat man eine Menge Verantwortung und muss tagtäglich viele Entscheidungen treffen. Doch wenn sich finanzielle Probleme ansammeln, kann das belastend sein und einen großen Einfluss auf das gesamte Leben haben. Die Schulden können sich aufstauen und es fällt schwer, den Überblick zu behalten. Doch es gibt Lösungen für diese schwierige Situation: Schuldnerberatung für Selbstständige aus Oberhausen.

Bei einer Schuldnerberatung für Selbstständige erhält man professionelle Unterstützung und Beratung bei finanziellen Schwierigkeiten. Es gibt viele Gründe, warum Selbstständige in Schulden geraten können. Es kann sein, dass Aufträge ausbleiben oder Kunden nicht bezahlen, aber auch private Ereignisse wie Krankheit oder Scheidung können sich auf die Finanzen auswirken. Eine Schuldnerberatung kann dabei helfen, eine Lösung für die Situation zu finden und die Schulden abzubauen.

Eine Insolvenzberatung für Selbstständige kann eine Möglichkeit sein, um sich von den Schulden zu befreien. Es ist zwar eine schwere Entscheidung, aber manchmal die einzige Möglichkeit, um die Schuldenlast loszuwerden. Im Rahmen einer Insolvenz kann auch eine Regelinsolvenz für Selbstständige beantragt werden. Hierbei bleibt die selbstständige Tätigkeit bestehen und wird im Rahmen des Verfahrens fortgeführt, sofern der Insolvenzverwalter diese freigibt. Für ehemalige Selbstständige ist auch die Privatinsolvenz eine Option.

Der Umgang mit Schulden als Selbstständiger kann sehr belastend sein, aber es ist wichtig zu wissen, dass man nicht alleine ist. Es gibt Wege aus der Schuldenfalle und professionelle Hilfe steht zur Verfügung. In einer Schuldenberatung kann man sich Hilfe holen und gemeinsam eine Lösung finden, um die Schulden abzubauen. Eine Schuldenlösung für Selbstständige ist möglich und es ist nie zu spät, um Hilfe zu suchen.

Als Selbstständiger kann man sich schnell verloren und isoliert fühlen, wenn man mit Schulden zu kämpfen hat. Doch es ist wichtig zu wissen, dass man nicht alleine ist. Es gibt Beratungsstellen, die speziell auf die Bedürfnisse von Selbstständigen zugeschnitten sind und die einem helfen können, die finanziellen Probleme zu lösen. Ein kostenloses Erstgespräch kann eine gute Möglichkeit sein, um mehr über die verschiedenen Optionen zu erfahren und eine Lösung zu finden.

Wenn man als Selbstständiger in finanzielle Schwierigkeiten gerät, sollte man sich nicht scheuen, um Hilfe zu bitten. Eine Schuldenberatung oder Insolvenzberatung kann eine große Unterstützung sein und den Weg aus den Schulden ebnen. Jeder verdient eine zweite Chance und es ist nie zu spät, um Hilfe zu suchen.

 

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung?

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch erörtern wir mit Ihnen anhand Ihrer individuellen Situation die verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, welcher Weg in die Schuldenfreiheit der Richtige für Sie ist. Dies verpflichtet Sie zu nichts, entscheiden Sie gerne später, ob Sie mit uns den schnellsten Weg aus den Schulden gehen wollen.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir kontaktieren alle Ihre Gläubiger schriftlich, setzten diese über den Sachverhalt ihrer Situation in Kenntnis und fordern diese auf, uns den aktuellen Forderungsstand mitzuteilen. In der Regel führt die Inkenntnissetzung ( wenn auch nicht gesetzlich verpflichtend) dazu, dass ihre Gläubiger von weiteren Vollstreckungen ( wie z.B.  Kontopfändung oder Lohnpfändung) absehen.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Versuch der Schuldenbereinigung

Im Anschluss an die Schuldenstandsabfrage führen wir für Sie den nach § 305 InsO gesetzlich vorgeschriebenen, außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durch. Hierbei legen wir Ihren Gläubigern dar, dass Sie ihre Forderungen derzeit nicht erfüllen können.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein sollte, erstellen wir auf Grundlage aller zusammengetragenen Daten Ihren Antrag auf Eröffnung der Insolvenz ( Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz) , sowie den Antrag auf Restschuldbefreiung. Darüber hinaus vertreten wir Sie in allen Verfahrensabschnitten eines Insolvenzverfahrens, von der Antragstellung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter
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Wir helfen Ihnen gerne!

Rechtsanwalt Thomas Scuric
Thomas Scuric Anwalt für Insolvenzrecht
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Schuldnerberatung

Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten.

Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren.

Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los.

Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen

Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen,  dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre!

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen :

Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten.

Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist.

Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte

Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert.

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