Schuldnerberatung für Selbstständige aus Overath (Regelinsolvenz)
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten schnell und unkompliziert direkte Hilfe ohne Wartezeit. Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell und einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann. Sprechen Sie uns an. Ihr wisst, wie es ist, wenn man sich selbstständig macht: Man träumt davon, sein eigener Chef zu sein, flexibel zu arbeiten und finanziell unabhängig zu sein. Doch manchmal, trotz harter Arbeit und Fleiß, gerät man in finanzielle Schwierigkeiten und Schulden. Es kann vorkommen, dass die Einnahmen nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken, oder dass unerwartete Kosten und Verbindlichkeiten auftreten. In solchen Situationen ist es wichtig, nicht aufzugeben und aktiv zu werden. Eine Schuldnerberatung für Selbstständige kann helfen, einen Überblick über die Finanzen zu bekommen und Wege aus der Schuldenfalle aufzuzeigen. Unsere Insolvenzberatung für Selbstständige ist spezialisiert auf die Bedürfnisse von Selbstständigen und Freiberuflern und steht Ihnen in allen Phasen des Verfahrens zur Seite. Wir wissen, dass finanzielle Probleme als Selbstständiger eine besondere Herausforderung darstellen und dass es schwierig sein kann, den Überblick zu behalten und Lösungen zu finden. Unser erfahrenes Team von Schuldnerberatern und Insolvenzexperten kann Ihnen helfen, Ihre finanzielle Situation zu stabilisieren und eine Schuldenlösung zu finden. Wir unterstützen Sie dabei, einen realistischen Plan zur Rückzahlung von Schulden zu entwickeln und eine Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz in Erwägung zu ziehen, wenn dies die beste Option ist. Wir erklären Ihnen auch, dass es für Selbstständige die Möglichkeit gibt, einen Regelinsolvenzantrag zu stellen und bei einer Freigabe der selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter die selbstständige Tätigkeit im Insolvenzverfahren fortzuführen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen, schuldenfrei zu werden und Ihre Selbstständigkeit zu bewahren. Wir wissen, wie wichtig es ist, eine erfolgreiche und nachhaltige Selbstständigkeit aufzubauen und unterstützen Sie auf dem Weg dorthin. Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir gemeinsam Ihre finanzielle Situation und Möglichkeiten besprechen können. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und sind hier, um Ihnen zu helfen. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen. Sprechen Sie uns an. Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren. Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los. Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen, dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre! Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen : Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten. Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist. Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert. Wir melden uns schnellstmöglich telefonisch zu Ihrem Wunschtermin unter ##phone## oder E-mail an ##email## bei Ihnen.Schuldnerberatung für Selbstständige aus Overath (Regelinsolvenz)
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Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!
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