Schuldnerberatung für Selbstständige aus Petershagen (Regelinsolvenz)
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten schnell und unkompliziert direkte Hilfe ohne Wartezeit. Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell und einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann. Sprechen Sie uns an. Als Selbstständiger können finanzielle Probleme schnell zu einer großen Belastung werden. Die Ursachen für solche Probleme sind vielfältig: Unerwartete Ausgaben, ein plötzlicher Auftragsrückgang oder schlechte Zahlungsmoral von Kunden können dazu führen, dass Schulden aufgebaut werden. Doch es ist wichtig zu wissen, dass es für selbstständige Personen Schuldnerberatungen und Insolvenzberatungen gibt, die helfen können, finanzielle Schwierigkeiten zu bewältigen. Als Experten für Schuldenberatung für Selbstständige aus Petershagen möchten wir Ihnen unsere Unterstützung anbieten. Wir wissen, dass es oft schwierig ist, sich einzugestehen, dass man Hilfe benötigt. Aber wir möchten Ihnen versichern, dass es keine Schande ist, in eine finanzielle Notlage zu geraten. Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen, den Weg aus der Krise zu finden. Wir bieten Ihnen nicht nur eine Schuldnerberatung für Selbstständige an, sondern auch eine Insolvenzberatung. Wenn Ihre Schulden so hoch sind, dass Sie allein nicht mehr in der Lage sind, diese abzuzahlen, kann eine Insolvenz die beste Lösung sein. In diesem Zusammenhang möchten wir auch die Möglichkeit der Regelinsolvenz für Selbstständige erwähnen. Viele Selbstständige wissen nicht, dass es für sie die Möglichkeit gibt, einen Antrag auf Regelinsolvenz zu stellen und ihre Selbstständigkeit im Insolvenzverfahren fortzuführen, sofern der Insolvenzverwalter eine Freigabe erteilt. Der Umgang mit Schulden als Selbstständiger kann eine Herausforderung sein, aber es ist wichtig zu wissen, dass es Wege gibt, um schuldenfrei zu werden. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines individuellen Schuldenplans und zeigen Ihnen, wie Sie langfristig wieder finanziell unabhängig werden können. Unser Team von professionellen Schuldenberatern für Selbstständige bietet Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an. In diesem Gespräch können wir Ihre individuelle Situation besprechen und Ihnen mögliche Lösungen aufzeigen. Wir sind für Sie da, um Ihnen zu helfen und gemeinsam eine Schuldenlösung für Selbstständige zu finden. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir hören Ihnen zu und sind für Sie da. Denn unsere Mission ist es, Ihnen in schwierigen Zeiten beizustehen und Ihnen den Weg in eine schuldenfreie Zukunft zu ebnen. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen. Sprechen Sie uns an. Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren. Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los. Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen, dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre! Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen : Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten. Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist. Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert. Wir melden uns schnellstmöglich telefonisch zu Ihrem Wunschtermin unter ##phone## oder E-mail an ##email## bei Ihnen.Schuldnerberatung für Selbstständige aus Petershagen (Regelinsolvenz)
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Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!
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