Schuldnerberatung für Selbstständige aus Rahden (Regelinsolvenz)
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten schnell und unkompliziert direkte Hilfe ohne Wartezeit. Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell und einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann. Sprechen Sie uns an. Wenn man sich als Unternehmer selbstständig macht, träumt man in der Regel von einem erfolgreichen und finanziell unabhängigen Unternehmen. Leider bleibt dieser Traum für viele Selbstständige unerfüllt, denn finanzielle Schwierigkeiten können schnell zu einem großen Problem werden. Wenn auch Sie mit finanziellen Problemen als Selbstständiger zu kämpfen haben, sind Sie nicht allein. Aber Sie müssen nicht weiterhin im Stillen leiden, sondern können sich mit uns in Verbindung setzen. Wir bieten Schuldnerberatung und Insolvenzberatung speziell für Selbstständige an. Als Selbstständiger aus Rahden haben Sie sicherlich schon viele Herausforderungen gemeistert, aber wenn es um Ihre Finanzen geht, kann es schwierig sein, den Überblick zu behalten. Finanzielle Probleme können sich schnell zu einer Belastung für Sie und Ihre Familie entwickeln. Vielleicht haben Sie Schwierigkeiten, Ihre Rechnungen zu bezahlen, Schulden angehäuft oder sogar Mahnungen oder Pfändungen erhalten. In dieser schwierigen Situation sollten Sie sich nicht schämen, sondern aktiv werden und eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen. Unser erfahrenes und kompetentes Team von Beratern und Juristen kennt sich mit den speziellen Herausforderungen von Selbstständigen aus und kann Ihnen helfen, einen Weg aus der finanziellen Krise zu finden. Wir bieten nicht nur eine Schuldnerberatung für Selbstständige an, sondern auch eine Insolvenzberatung. Denn manchmal ist eine Insolvenz der beste Ausweg aus der Krise. Als Selbstständiger haben Sie auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Regelinsolvenz zu stellen. Bei einer Freigabe der selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter kann Ihre Tätigkeit im Insolvenzverfahren fortgeführt werden. Wir können Ihnen dabei helfen, diesen Prozess zu verstehen und durchzuführen. Unser Ziel ist es, Ihnen eine individuelle und umfassende Beratung zu bieten, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Wir helfen Ihnen nicht nur, Ihre finanzielle Situation zu bewältigen, sondern geben Ihnen auch Werkzeuge an die Hand, um Ihre Finanzen in Zukunft besser zu verwalten und zu planen. Wenn Sie unsere Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir bieten ein kostenloses Erstgespräch an, bei dem wir gemeinsam Ihre Situation besprechen und einen Plan zur Lösung Ihrer finanziellen Probleme erstellen können. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Sie auf Ihrem Weg zur finanziellen Freiheit zu unterstützen. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen. Sprechen Sie uns an. Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren. Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los. Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen, dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre! Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen : Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten. Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist. Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert. Wir melden uns schnellstmöglich telefonisch zu Ihrem Wunschtermin unter ##phone## oder E-mail an ##email## bei Ihnen.Schuldnerberatung für Selbstständige aus Rahden (Regelinsolvenz)
Schuldnerberatung für Selbstständige aus Rahden (Regelinsolvenz)
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Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!
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