Schuldnerberatung für Selbstständige aus Rees (Regelinsolvenz)

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Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts.

Sie erhalten schnell und unkompliziert  direkte Hilfe ohne Wartezeit.

Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell  und  einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten

da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann.

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Schuldnerberatung und Insolvenzberatung für Selbstständige aus Rees

Als Selbstständiger kann man sich schnell in finanziellen Schwierigkeiten wiederfinden. Es gibt viele Gründe, warum dies passieren kann – vom Ausbleiben von Zahlungen bis hin zu unerwarteten Ausgaben und einem Rückgang der Aufträge. Aber was können Sie tun, wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden? Hier kommt die Schuldnerberatung für Selbstständige ins Spiel.

Als Selbstständiger haben Sie andere Herausforderungen als Arbeitnehmer. Sie sind für Ihre eigenen Finanzen verantwortlich und haben niemanden, der Ihre Rechnungen bezahlt, wenn Sie krank oder arbeitslos sind. Sie müssen auch sicherstellen, dass Sie genügend Geld für Ihre Steuern, Versicherungen und anderen geschäftlichen Ausgaben haben.

Aber was passiert, wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Rechnungen zu bezahlen und Schulden anhäufen? Wie gehen Sie damit um? Die Schuldnerberatung für Selbstständige aus Rees kann Ihnen helfen, Ihre Finanzen in den Griff zu bekommen und Ihre Schulden abzubauen.

Die Schuldnerberatung für Selbstständige bietet eine umfassende Beratung und Unterstützung für Selbstständige, die mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert sind. Sie können Ihnen helfen, Ihre Schulden zu verwalten und einen Plan zu erstellen, um aus der Schuldenfalle herauszukommen. Sie können Ihnen auch Ratschläge geben, wie Sie Ihre Finanzen besser verwalten und Ihre Geschäftstätigkeit effektiver gestalten können.

Wenn Ihre finanzielle Situation besonders schwierig ist, kann die Insolvenzberatung für Selbstständige Ihnen helfen, eine Insolvenzverfahren zu planen. Dabei kann auch eine Regelinsolvenz in Betracht gezogen werden, bei der Sie die Möglichkeit haben, Ihre selbstständige Tätigkeit fortzuführen, wenn der Insolvenzverwalter dies erlaubt.

Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass es verschiedene Optionen gibt, um Ihre Schulden zu bewältigen. Es ist nicht immer notwendig, ein Insolvenzverfahren einzuleiten. Eine Schuldnerberatung kann Ihnen dabei helfen, eine Lösung zu finden, die auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten ist.

Die Schuldnerberatung für Selbstständige bietet auch emotionale Unterstützung, da finanzielle Probleme oft mit Stress und Ängsten verbunden sind. Ein erfahrener Berater kann Ihnen helfen, Ihre Ängste und Sorgen zu lindern und Ihnen dabei helfen, einen klaren Kopf zu bewahren.

Insgesamt ist die Schuldnerberatung für Selbstständige ein wichtiger Schritt, um Ihre finanzielle Situation zu verbessern und wieder auf den richtigen Weg zu kommen. Wenn Sie mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert sind, sollten Sie sich nicht scheuen, professionelle Unterstützung zu suchen. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch, um herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können.

 

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung?

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch erörtern wir mit Ihnen anhand Ihrer individuellen Situation die verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, welcher Weg in die Schuldenfreiheit der Richtige für Sie ist. Dies verpflichtet Sie zu nichts, entscheiden Sie gerne später, ob Sie mit uns den schnellsten Weg aus den Schulden gehen wollen.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir kontaktieren alle Ihre Gläubiger schriftlich, setzten diese über den Sachverhalt ihrer Situation in Kenntnis und fordern diese auf, uns den aktuellen Forderungsstand mitzuteilen. In der Regel führt die Inkenntnissetzung ( wenn auch nicht gesetzlich verpflichtend) dazu, dass ihre Gläubiger von weiteren Vollstreckungen ( wie z.B.  Kontopfändung oder Lohnpfändung) absehen.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Versuch der Schuldenbereinigung

Im Anschluss an die Schuldenstandsabfrage führen wir für Sie den nach § 305 InsO gesetzlich vorgeschriebenen, außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durch. Hierbei legen wir Ihren Gläubigern dar, dass Sie ihre Forderungen derzeit nicht erfüllen können.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein sollte, erstellen wir auf Grundlage aller zusammengetragenen Daten Ihren Antrag auf Eröffnung der Insolvenz ( Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz) , sowie den Antrag auf Restschuldbefreiung. Darüber hinaus vertreten wir Sie in allen Verfahrensabschnitten eines Insolvenzverfahrens, von der Antragstellung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter
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Rechtsanwalt Thomas Scuric
Thomas Scuric Anwalt für Insolvenzrecht
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Schuldnerberatung

Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten.

Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren.

Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los.

Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen

Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen,  dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre!

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen :

Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten.

Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist.

Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte

Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert.

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