Schuldnerberatung für Selbstständige aus Rommerskirchen (Regelinsolvenz)
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten schnell und unkompliziert direkte Hilfe ohne Wartezeit. Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell und einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann. Sprechen Sie uns an. Als Selbstständiger hat man es oft nicht leicht, besonders wenn es um finanzielle Probleme geht. Vielleicht hast du gerade jetzt das Gefühl, dass alles auf dich zukommt und du nicht mehr weiter weißt. Doch das muss nicht so sein. Wir, als Experten in Schuldner- und Insolvenzberatung, können dir helfen, deine finanziellen Schwierigkeiten zu überwinden. Finanzielle Probleme als Selbstständiger können viele Gründe haben: Umsatzeinbrüche, unvorhergesehene Kosten, Lieferantenprobleme, oder auch persönliche Veränderungen wie eine Scheidung oder Krankheit. Egal, was der Auslöser war, wir stehen an deiner Seite und finden gemeinsam eine Lösung. In unserer Schuldnerberatung für Selbstständige aus Rommerskirchen erarbeiten wir mit dir einen individuellen Schuldenbereinigungsplan, der auf deine Situation abgestimmt ist. Wir beraten dich zu den verschiedenen Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Regelinsolvenz oder die Privatinsolvenz. Oft wird von Selbstständigen die Regelinsolvenz gewählt, da sie den Vorteil hat, dass die selbstständige Tätigkeit im Insolvenzverfahren fortgeführt werden kann, sofern der Insolvenzverwalter diese freigibt. Aber wir wissen, dass Schuldenabbau alleine nicht immer die beste Lösung ist. Deshalb ist es uns wichtig, dass du nicht nur finanziell, sondern auch emotional unterstützt wirst. Wir sind hier, um dir zuzuhören und dir zu helfen, einen Weg aus der Krise zu finden. In unserer Insolvenzberatung für Selbstständige zeigen wir dir, wie du dich effektiv gegenüber Gläubigern verhältst, wie du einen realistischen Business-Plan aufstellen kannst und wie du in Zukunft ein gesundes Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben erreichst. Wir bieten auch eine Schuldenlösung für Selbstständige an, die auf deine individuelle Situation abgestimmt ist. Der Umgang mit Schulden als Selbstständiger kann schwierig sein, aber es gibt immer einen Weg nach vorne. Wir helfen dir dabei, den Weg zu finden, der für dich am besten geeignet ist. Wir bieten dir ein kostenloses Erstgespräch an, bei dem wir deine Situation besprechen und dir zeigen, welche Optionen für dich in Frage kommen. Kontaktiere uns jetzt und lass uns gemeinsam einen Weg aus deiner finanziellen Krise finden. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen. Sprechen Sie uns an. Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren. Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los. Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen, dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre! Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen : Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten. Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist. Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert. Wir melden uns schnellstmöglich telefonisch zu Ihrem Wunschtermin unter ##phone## oder E-mail an ##email## bei Ihnen.Schuldnerberatung für Selbstständige aus Rommerskirchen (Regelinsolvenz)
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Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!
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