Schuldnerberatung für Selbstständige aus Schleiden (Regelinsolvenz)

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Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts.

Sie erhalten schnell und unkompliziert  direkte Hilfe ohne Wartezeit.

Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell  und  einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten

da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann.

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Schuldnerberatung und Insolvenzberatung für Selbstständige aus Schleiden

Als Selbstständiger kann es vorkommen, dass man sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet. Sei es durch einen Auftragsrückgang, unerwartete Ausgaben oder andere Faktoren, die das Geschäft beeinträchtigen können. Wenn die Schuldenlast zu groß wird, kann es schwierig sein, den Überblick zu behalten und den richtigen Weg heraus zu finden. In diesen Fällen kann eine Schuldnerberatung für Selbstständige der erste Schritt zu einer Lösung sein.

Wir sind darauf spezialisiert, Selbstständige in finanziellen Schwierigkeiten zu helfen. Unsere Schuldnerberater haben langjährige Erfahrung in der Insolvenz- und Schuldenberatung und können Ihnen bei der Bewältigung Ihrer finanziellen Probleme helfen. Wir bieten eine professionelle und diskrete Beratung an, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist.

Wir wissen, dass der Umgang mit Schulden als Selbstständiger eine besondere Herausforderung darstellt. Oft gibt es kein festes Einkommen und die Selbstständigkeit kann mit unvorhersehbaren Risiken verbunden sein. Unsere Berater werden Sie bei der Erstellung eines maßgeschneiderten Finanzplans unterstützen, der darauf abzielt, Schulden abzubauen und Ihre finanzielle Situation langfristig zu stabilisieren.

Manchmal kann die Regelinsolvenz für Selbstständige der beste Weg sein, um mit Schulden umzugehen. Wenn Ihre Schuldenlast zu groß ist, kann die Regelinsolvenz Ihnen helfen, wieder auf die Beine zu kommen. Wir werden Sie durch den Prozess begleiten und sicherstellen, dass Ihre Selbstständigkeit während des Insolvenzverfahrens fortgesetzt werden kann, wenn dies möglich ist.

Wir wissen, dass der Gedanke an eine Insolvenz entmutigend sein kann, aber wir möchten betonen, dass eine Regelinsolvenz für Selbstständige oft die beste Lösung ist, um Schulden abzubauen und eine Chance für einen Neuanfang zu schaffen. In einigen Fällen kann auch eine Privatinsolvenz für ehemalige Selbstständige die beste Option sein. Wir werden Ihnen helfen, die beste Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.

Es geht nicht nur um die Lösung Ihrer finanziellen Probleme, sondern auch darum, Ihre Selbstständigkeit und Ihre Zukunft zu schützen. Wir werden Ihnen dabei helfen, einen maßgeschneiderten Finanzplan zu erstellen und Sie durch den Prozess der Insolvenzberatung führen, um sicherzustellen, dass Sie sich auf eine schuldenfreie Zukunft vorbereiten können.

Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch und lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung für Ihre finanziellen Probleme finden. Wir verstehen, dass dies ein schwieriger Schritt sein kann, aber wir sind hier, um Sie zu unterstützen und Ihnen den Weg zu einer schuldenfreien Zukunft zu ebnen.

 

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung?

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch erörtern wir mit Ihnen anhand Ihrer individuellen Situation die verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, welcher Weg in die Schuldenfreiheit der Richtige für Sie ist. Dies verpflichtet Sie zu nichts, entscheiden Sie gerne später, ob Sie mit uns den schnellsten Weg aus den Schulden gehen wollen.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir kontaktieren alle Ihre Gläubiger schriftlich, setzten diese über den Sachverhalt ihrer Situation in Kenntnis und fordern diese auf, uns den aktuellen Forderungsstand mitzuteilen. In der Regel führt die Inkenntnissetzung ( wenn auch nicht gesetzlich verpflichtend) dazu, dass ihre Gläubiger von weiteren Vollstreckungen ( wie z.B.  Kontopfändung oder Lohnpfändung) absehen.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Versuch der Schuldenbereinigung

Im Anschluss an die Schuldenstandsabfrage führen wir für Sie den nach § 305 InsO gesetzlich vorgeschriebenen, außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durch. Hierbei legen wir Ihren Gläubigern dar, dass Sie ihre Forderungen derzeit nicht erfüllen können.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein sollte, erstellen wir auf Grundlage aller zusammengetragenen Daten Ihren Antrag auf Eröffnung der Insolvenz ( Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz) , sowie den Antrag auf Restschuldbefreiung. Darüber hinaus vertreten wir Sie in allen Verfahrensabschnitten eines Insolvenzverfahrens, von der Antragstellung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter
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Rechtsanwalt Thomas Scuric
Thomas Scuric Anwalt für Insolvenzrecht
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Schuldnerberatung

Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten.

Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren.

Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los.

Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen

Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen,  dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre!

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen :

Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten.

Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist.

Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte

Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert.

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