Schuldnerberatung für Selbstständige aus Sonsbeck (Regelinsolvenz)
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten schnell und unkompliziert direkte Hilfe ohne Wartezeit. Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell und einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann. Sprechen Sie uns an. Ihr habt euch mit viel Mut und Leidenschaft für eure Selbstständigkeit entschieden. Doch manchmal können unerwartete Herausforderungen in Form von finanziellen Schwierigkeiten auftreten, die einen schwer belasten und das Fortbestehen des eigenen Unternehmens in Gefahr bringen. Hier setzen wir, die Schuldnerberatung für Selbstständige, an. Wir möchten euch helfen, finanzielle Probleme als Selbstständige zu bewältigen und Schulden zu reduzieren oder sogar schuldenfrei zu werden. Wir wissen, dass das kein einfacher Weg ist, aber wir sind für euch da, um euch zu unterstützen und gemeinsam Lösungen zu finden. In unserer Insolvenzberatung für Selbstständige betrachten wir eure individuelle Situation genau und entwickeln gemeinsam einen konkreten Plan, um euch aus der finanziellen Krise zu helfen. Dabei geht es nicht nur um die Lösung von Schulden, sondern auch um den Umgang mit der Belastung und die Schaffung einer neuen, stabilen Basis für eure Selbstständigkeit. Ein wichtiger Schritt ist hierbei die Regelinsolvenz für Selbstständige. Viele wissen nicht, dass es für Selbstständige die Möglichkeit gibt, einen Regelinsolvenz-Antrag zu stellen. Dabei wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der die Finanzen und Schulden überwacht und die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit im Insolvenzverfahren ermöglichen kann. Auf diese Weise könnt ihr weiterhin eure Tätigkeit ausführen und gleichzeitig eine Lösung für eure Schulden finden. Auch ehemalige Selbstständige, die inzwischen Privatpersonen sind, können von unserer Privatinsolvenzberatung profitieren. Wir helfen euch, eine neue finanzielle Basis zu schaffen und euch wieder in die Lage zu versetzen, ein schuldenfreies Leben zu führen. Wir wissen, dass der Umgang mit Schulden als Selbstständiger nicht leicht ist und oft mit Scham und Schuldgefühlen verbunden ist. Aber ihr seid nicht allein, wir sind für euch da. Kontaktiert uns für ein kostenloses Erstgespräch, damit wir gemeinsam die beste Lösung für eure Situation finden können. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen. Sprechen Sie uns an. Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren. Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los. Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen, dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre! Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen : Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten. Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist. Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert. Wir melden uns schnellstmöglich telefonisch zu Ihrem Wunschtermin unter ##phone## oder E-mail an ##email## bei Ihnen.Schuldnerberatung für Selbstständige aus Sonsbeck (Regelinsolvenz)
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Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!
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