Schuldnerberatung für Selbstständige aus Spenge (Regelinsolvenz)
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten schnell und unkompliziert direkte Hilfe ohne Wartezeit. Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell und einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann. Sprechen Sie uns an. Als Selbstständiger kann es zu finanziellen Schwierigkeiten kommen, sei es durch Auftragsrückgänge, unvorhergesehene Ausgaben oder auch durch persönliche Gründe. In solchen Fällen ist es wichtig, dass man sich professionelle Unterstützung und Beratung sucht, um aus der Schuldenfalle herauszukommen. Genau hier kommen wir ins Spiel. Unser erfahrenes Team bietet Ihnen eine umfassende Schuldnerberatung und Insolvenzberatung speziell für Selbstständige an. Wir wissen, dass es eine große Herausforderung sein kann, als Selbstständiger finanzielle Probleme zu bewältigen und dass es manchmal schwierig ist, den Überblick zu behalten. Unsere Berater sind speziell geschult, um Ihnen in solchen Situationen zur Seite zu stehen und Ihnen zu helfen, eine Lösung zu finden. Wir verstehen, dass es als Selbstständiger schwierig sein kann, über finanzielle Probleme zu sprechen. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie nicht alleine sind und dass es viele Optionen gibt, um aus der Schuldenfalle herauszukommen. Unsere Schuldnerberatung für Selbstständige hilft Ihnen dabei, einen Überblick über Ihre finanzielle Situation zu bekommen und zeigt Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf, um Ihre Schulden zu reduzieren. Für viele Selbstständige kann die Regelinsolvenz eine Lösung sein, um Schulden loszuwerden und einen Neuanfang zu starten. Wir erklären Ihnen gerne, was eine Regelinsolvenz für Selbstständige bedeutet und wie Sie einen Antrag stellen können. Im Falle einer Freigabe durch den Insolvenzverwalter können Sie sogar weiterhin Ihre selbstständige Tätigkeit im Insolvenzverfahren fortsetzen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen, schuldenfrei zu werden und wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Wir sind für Sie da, um Sie auf Ihrem Weg in eine erfolgreiche Zukunft zu begleiten. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenloses Erstgespräch und lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung für Ihre finanziellen Probleme finden. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen. Sprechen Sie uns an. Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren. Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los. Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen, dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre! Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen : Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten. Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist. Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert. Wir melden uns schnellstmöglich telefonisch zu Ihrem Wunschtermin unter ##phone## oder E-mail an ##email## bei Ihnen.Schuldnerberatung für Selbstständige aus Spenge (Regelinsolvenz)
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Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!
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