Schuldnerberatung für Selbstständige aus Straelen (Regelinsolvenz)
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten schnell und unkompliziert direkte Hilfe ohne Wartezeit. Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell und einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann. Sprechen Sie uns an. Als Selbstständiger kann es schnell passieren, dass man sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet. Die Gründe können vielfältig sein, sei es ein unerwarteter Auftragsrückgang, ein größerer Unfallschaden am Firmenwagen oder unvorhergesehene Rechtsstreitigkeiten. Plötzlich stapeln sich die Rechnungen, Mahnungen flattern ins Haus und man fühlt sich zunehmend überfordert. Doch keine Sorge, Sie sind nicht allein! Unser erfahrenes Team von Schuldnerberatern steht Ihnen zur Seite und hilft Ihnen, einen Weg aus der finanziellen Krise zu finden. Wir bieten eine individuelle Insolvenzberatung für Selbstständige an und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Lösung für Ihre Schuldenprobleme. Dabei nehmen wir uns Zeit für Sie und hören Ihnen aufmerksam zu, um Ihre spezielle Situation zu verstehen. Als Selbstständiger haben Sie die Möglichkeit, einen Regelinsolvenzantrag zu stellen. Hierbei wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der Ihre finanzielle Situation prüft und im Idealfall eine Freigabe Ihrer selbstständigen Tätigkeit im Insolvenzverfahren erteilt. So haben Sie die Chance, Ihre Firma weiterzuführen und wieder schuldenfrei zu werden. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Auch wenn eine Privatinsolvenz für ehemals Selbstständige in Frage kommt, können wir Ihnen bei der Lösung helfen. Wir arbeiten eng mit Insolvenzverwaltern, Rechtsanwälten und anderen Fachleuten zusammen, um die bestmögliche Lösung für Sie zu finden. Wir verstehen, dass der Umgang mit Schulden als Selbstständiger eine enorme Belastung sein kann. Deshalb bieten wir Ihnen nicht nur fachkundige Beratung, sondern auch eine einfühlsame Begleitung. Wir hören Ihnen zu, nehmen Ihre Sorgen ernst und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Perspektive für Ihre Zukunft. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir Ihre Situation gemeinsam besprechen und Ihnen zeigen, wie wir Sie unterstützen können. Wir helfen Ihnen, Schuldenfreiheit als Selbstständiger zu erreichen und einen Neuanfang zu wagen. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen. Sprechen Sie uns an. Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren. Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los. Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen, dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre! Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen : Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten. Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist. Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert. Wir melden uns schnellstmöglich telefonisch zu Ihrem Wunschtermin unter ##phone## oder E-mail an ##email## bei Ihnen.Schuldnerberatung für Selbstständige aus Straelen (Regelinsolvenz)
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Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!
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