Schuldnerberatung für Selbstständige aus Titz (Regelinsolvenz)
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten schnell und unkompliziert direkte Hilfe ohne Wartezeit. Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell und einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann. Sprechen Sie uns an. Als Selbstständiger kann es passieren, dass man unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Vielleicht haben sich die Geschäfte nicht so entwickelt, wie erhofft, oder es gab unvorhergesehene Kosten. Wenn die Schulden immer mehr werden, kann es schnell unübersichtlich und beängstigend werden. Eine Schuldnerberatung für Selbstständige kann hier Abhilfe schaffen. Wir sind spezialisiert auf die Beratung von Selbstständigen in finanziellen Notlagen. Wir wissen, wie schwer es sein kann, als Unternehmer oder Freiberufler mit Schulden umzugehen. Wir helfen Ihnen dabei, einen Überblick über Ihre Finanzen zu bekommen und eine Strategie zu entwickeln, um Ihre Schulden abzubauen. Unsere Insolvenzberatung für Selbstständige umfasst auch die Möglichkeit einer Regelinsolvenz. Dabei wird ein Insolvenzverfahren durchgeführt, das sich an den Bedürfnissen von Selbstständigen orientiert. Sie haben dabei die Möglichkeit, Ihre selbstständige Tätigkeit während des Verfahrens fortzuführen, wenn der Insolvenzverwalter Ihnen eine Freigabe erteilt. Auch eine Privatinsolvenz für ehemals Selbstständige kann eine Option sein. Unabhängig davon, für welche Lösung Sie sich entscheiden, ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig an eine Schuldnerberatung für Selbstständige wenden. Je früher Sie handeln, desto größer ist die Chance, Ihre Finanzen wieder in den Griff zu bekommen und schuldenfrei zu werden. Unsere erfahrenen Berater unterstützen Sie nicht nur bei der Schuldenberatung, sondern auch bei der Erstellung eines Haushaltsplans, der Budgetierung und der Verhandlung mit Gläubigern. Wir sind für Sie da und begleiten Sie auf dem Weg zur Schuldenfreiheit. Zögern Sie nicht, uns für ein kostenloses Erstgespräch zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne, Ihre finanzielle Situation zu verbessern und einen Weg aus den Schulden zu finden. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen. Sprechen Sie uns an. Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren. Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los. Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen, dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre! Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen : Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten. Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist. Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert. Wir melden uns schnellstmöglich telefonisch zu Ihrem Wunschtermin unter ##phone## oder E-mail an ##email## bei Ihnen.Schuldnerberatung für Selbstständige aus Titz (Regelinsolvenz)
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Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!
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