Schuldnerberatung für Selbstständige aus Tönisvorst (Regelinsolvenz)

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Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts.

Sie erhalten schnell und unkompliziert  direkte Hilfe ohne Wartezeit.

Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell  und  einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten

da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann.

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Schuldnerberatung und Insolvenzberatung für Selbstständige aus Tönisvorst

Als selbstständige Person kennen Sie sicherlich die Herausforderungen, die mit der Arbeit als Unternehmer verbunden sind. Eine der größten Herausforderungen kann jedoch sein, wenn finanzielle Schwierigkeiten auftreten und Sie mit Schulden belastet sind.

In dieser schwierigen Situation sind Sie nicht allein. Viele Selbstständige haben finanzielle Schwierigkeiten und es kann schwierig sein, einen Ausweg zu finden. Aber es gibt Möglichkeiten, Schulden als Selbstständiger loszuwerden und Ihre Finanzen zu stabilisieren.

Eine Schuldnerberatung für Selbstständige kann Ihnen dabei helfen, eine Lösung für Ihre finanziellen Probleme zu finden. Ein Berater kann mit Ihnen zusammenarbeiten, um einen Zahlungsplan aufzustellen, Verhandlungen mit Gläubigern zu führen oder Ihnen dabei helfen, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Insolvenzberatung für Selbstständige ist ein weiterer wichtiger Service, den wir anbieten. Wenn Ihre Schulden zu groß geworden sind und es keine anderen Optionen gibt, kann eine Insolvenzberatung Ihnen helfen, den Prozess zu navigieren und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.

Finanzielle Probleme als Selbstständiger können jedoch auch eine Chance sein, zu wachsen und sich weiterzuentwickeln. Mit der richtigen Schuldenberatung und dem richtigen Umgang mit Schulden als Selbstständiger können Sie Ihre finanzielle Situation verbessern und Schuldenfrei als Selbstständiger werden.

Eine Regelinsolvenz für Selbstständige ist eine weitere Option, um sich von Schulden zu befreien. Bei einer Regelinsolvenz wird Ihr Unternehmen reorganisiert und Ihr Vermögen wird verkauft, um Gläubiger zu bezahlen. Wenn Sie nach der Insolvenz noch geschäftlich tätig sein möchten, können Sie dies tun, indem Sie die Freigabe Ihrer selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter erhalten.

Wir wissen, dass der Umgang mit Schulden als Selbstständiger eine schwierige und emotional belastende Erfahrung sein kann. Deshalb stehen wir Ihnen als Experten für Selbstständigkeit und Schuldenberatung zur Seite, um Sie durch den Prozess zu führen und Ihnen dabei zu helfen, eine Schuldenlösung für Selbstständige zu finden.

Wir bieten kostenlose Erstgespräche an, um Sie kennenzulernen und zu verstehen, wie wir Ihnen am besten helfen können. Kontaktieren Sie uns heute, um einen Termin zu vereinbaren und den ersten Schritt zu einer Schuldenlösung für Selbstständige zu machen.

 

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung?

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch erörtern wir mit Ihnen anhand Ihrer individuellen Situation die verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, welcher Weg in die Schuldenfreiheit der Richtige für Sie ist. Dies verpflichtet Sie zu nichts, entscheiden Sie gerne später, ob Sie mit uns den schnellsten Weg aus den Schulden gehen wollen.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir kontaktieren alle Ihre Gläubiger schriftlich, setzten diese über den Sachverhalt ihrer Situation in Kenntnis und fordern diese auf, uns den aktuellen Forderungsstand mitzuteilen. In der Regel führt die Inkenntnissetzung ( wenn auch nicht gesetzlich verpflichtend) dazu, dass ihre Gläubiger von weiteren Vollstreckungen ( wie z.B.  Kontopfändung oder Lohnpfändung) absehen.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Versuch der Schuldenbereinigung

Im Anschluss an die Schuldenstandsabfrage führen wir für Sie den nach § 305 InsO gesetzlich vorgeschriebenen, außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durch. Hierbei legen wir Ihren Gläubigern dar, dass Sie ihre Forderungen derzeit nicht erfüllen können.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein sollte, erstellen wir auf Grundlage aller zusammengetragenen Daten Ihren Antrag auf Eröffnung der Insolvenz ( Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz) , sowie den Antrag auf Restschuldbefreiung. Darüber hinaus vertreten wir Sie in allen Verfahrensabschnitten eines Insolvenzverfahrens, von der Antragstellung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter
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Wir helfen Ihnen gerne!

Rechtsanwalt Thomas Scuric
Thomas Scuric Anwalt für Insolvenzrecht
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Schuldnerberatung

Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten.

Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren.

Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los.

Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen

Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen,  dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre!

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen :

Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten.

Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist.

Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte

Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert.

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