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Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts.

Sie erhalten schnell und unkompliziert  direkte Hilfe ohne Wartezeit.

Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell  und  einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten

da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann.

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Schuldnerberatung und Insolvenzberatung für Selbstständige aus Verl

Es gibt Momente im Leben, in denen sich alles gegen uns zu verschwören scheint. Finanzielle Probleme gehören dazu und sind besonders schwerwiegend, wenn man als Selbstständiger auf sie stößt. Das Gefühl der Hilflosigkeit, wenn man seine Schulden nicht mehr selbständig begleichen kann, ist allzu bekannt. Die Schuldnerberatung für Selbstständige ist jedoch ein möglicher Weg, um aus dieser Lage zu kommen.

Finanzielle Probleme als Selbstständiger können aus vielen Gründen entstehen. Unerwartete Ausgaben, Kunden, die nicht zahlen, oder auch ein wirtschaftlicher Abschwung können dazu führen, dass man als Selbstständiger in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Wie man dann am besten mit Schulden umgeht, ist oft nicht leicht zu beantworten. Schuldnerberatung für Selbstständige bietet hier jedoch eine Möglichkeit, um aus der Schuldenspirale auszubrechen.

Eine Schuldnerberatung für Selbstständige kann eine schwere Entscheidung sein, aber sie ist der erste Schritt, um eine Lösung zu finden. Eine Insolvenzberatung für Selbstständige kann ein Weg sein, um eine Überprüfung der finanziellen Situation vorzunehmen und eine objektive Einschätzung der Lage zu bekommen. Eine Schuldenlösung für Selbstständige kann in Form von Ratenzahlungen, Schuldenerlass oder auch einer Insolvenz beantragt werden.

Für viele ist eine Regelinsolvenz für Selbstständige der richtige Schritt, um schuldenfrei zu werden. Bei einer Regelinsolvenz besteht auch die Möglichkeit, dass die selbstständige Tätigkeit im Insolvenzverfahren fortgeführt werden kann, wenn eine Freigabe durch den Insolvenzverwalter erfolgt. Eine Privatinsolvenz für ehemals Selbstständige ist jedoch auch eine Option, wenn man nicht mehr selbstständig tätig ist.

Die Selbstständigkeit und Schuldenberatung gehen Hand in Hand. Eine Schuldnerberatung für Selbstständige kann Ihnen helfen, einen Weg aus der finanziellen Krise zu finden und wieder Schuldenfreiheit zu erlangen. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass es keine schnelle Lösung gibt und dass es ein langer Weg sein kann. Aber es ist ein Weg, der zu einem positiven Ergebnis führen kann, wenn man die richtigen Schritte unternimmt.

Wenn Sie also mit finanziellen Problemen als Selbstständiger zu kämpfen haben, zögern Sie nicht, eine Schuldnerberatung für Selbstständige in Anspruch zu nehmen. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch und wir werden gemeinsam herausfinden, wie wir Ihnen helfen können, Ihre finanzielle Situation zu verbessern.

 

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung?

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch erörtern wir mit Ihnen anhand Ihrer individuellen Situation die verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, welcher Weg in die Schuldenfreiheit der Richtige für Sie ist. Dies verpflichtet Sie zu nichts, entscheiden Sie gerne später, ob Sie mit uns den schnellsten Weg aus den Schulden gehen wollen.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir kontaktieren alle Ihre Gläubiger schriftlich, setzten diese über den Sachverhalt ihrer Situation in Kenntnis und fordern diese auf, uns den aktuellen Forderungsstand mitzuteilen. In der Regel führt die Inkenntnissetzung ( wenn auch nicht gesetzlich verpflichtend) dazu, dass ihre Gläubiger von weiteren Vollstreckungen ( wie z.B.  Kontopfändung oder Lohnpfändung) absehen.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Versuch der Schuldenbereinigung

Im Anschluss an die Schuldenstandsabfrage führen wir für Sie den nach § 305 InsO gesetzlich vorgeschriebenen, außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durch. Hierbei legen wir Ihren Gläubigern dar, dass Sie ihre Forderungen derzeit nicht erfüllen können.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein sollte, erstellen wir auf Grundlage aller zusammengetragenen Daten Ihren Antrag auf Eröffnung der Insolvenz ( Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz) , sowie den Antrag auf Restschuldbefreiung. Darüber hinaus vertreten wir Sie in allen Verfahrensabschnitten eines Insolvenzverfahrens, von der Antragstellung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter
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Rechtsanwalt Thomas Scuric
Thomas Scuric Anwalt für Insolvenzrecht
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Schuldnerberatung

Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten.

Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren.

Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los.

Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen

Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen,  dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre!

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen :

Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten.

Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist.

Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte

Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert.

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