Schuldnerberatung für Selbstständige aus Waldfeucht (Regelinsolvenz)

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Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts.

Sie erhalten schnell und unkompliziert  direkte Hilfe ohne Wartezeit.

Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell  und  einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten

da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann.

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Schuldnerberatung und Insolvenzberatung für Selbstständige aus Waldfeucht

Als selbstständiger Unternehmer steht man oft vor einer Reihe von finanziellen Herausforderungen. Es ist eine harte Realität, dass viele Selbstständige mit Schulden und finanziellen Problemen zu kämpfen haben. Es gibt jedoch Lösungen und Möglichkeiten, um aus dieser schwierigen Situation herauszukommen. Eine Schuldnerberatung für Selbstständige kann Ihnen dabei helfen, Ihre Schulden zu reduzieren und Ihre Finanzen wieder auf Kurs zu bringen.

Die Schuldnerberatung für Selbstständige ist ein spezialisiertes Beratungsangebot, das auf die Bedürfnisse von Selbstständigen zugeschnitten ist. Sie bietet individuelle Beratung und Unterstützung bei der Lösung finanzieller Probleme und dem Umgang mit Schulden. Die Experten in der Schuldnerberatung helfen Ihnen dabei, Ihre Finanzen zu überblicken und eine tragfähige Strategie zu entwickeln, um Schulden abzubauen.

In manchen Fällen kann es notwendig sein, eine Insolvenzberatung für Selbstständige in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihre Schulden zurückzuzahlen, können Sie eine Insolvenz in Erwägung ziehen. Es gibt verschiedene Formen der Insolvenz, die je nach Situation unterschiedlich geeignet sein können. Die Regelinsolvenz für Selbstständige ist eine Möglichkeit, um Schulden abzubauen und gleichzeitig die Selbstständigkeit fortzusetzen. Dabei wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet, das darauf abzielt, Ihre Schulden durch den Verkauf von Vermögenswerten zu begleichen. Wenn der Insolvenzverwalter eine Freigabe der selbstständigen Tätigkeit erteilt, können Sie die Selbstständigkeit während des Verfahrens fortsetzen.

Eine andere Möglichkeit ist die Privatinsolvenz für ehemals Selbstständige. Wenn Sie Ihre Selbstständigkeit aufgeben mussten und jetzt mit Schulden zu kämpfen haben, kann eine Privatinsolvenz eine Lösung sein. In diesem Verfahren können Sie Ihre Schulden innerhalb von drei Jahren abtragen, während der Insolvenzverwalter Ihre Vermögenswerte verwaltet.

Egal für welche Option Sie sich entscheiden, es ist wichtig zu wissen, dass es immer einen Weg aus finanziellen Schwierigkeiten gibt. Die Schuldenberatung für Selbstständige bietet Ihnen eine individuelle Beratung und Unterstützung, um aus der Schuldenfalle zu entkommen und wieder auf den richtigen Weg zu kommen. Eine Schuldenlösung für Selbstständige kann auch bedeuten, dass Sie Ihre Selbstständigkeit neu bewerten und Anpassungen vornehmen müssen, um in Zukunft finanziell erfolgreich zu sein.

Wenn Sie Hilfe bei der Bewältigung Ihrer Schulden und finanziellen Herausforderungen benötigen, sollten Sie nicht zögern, eine Schuldnerberatung für Selbstständige in Anspruch zu nehmen. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch und lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung für Ihre finanziellen Probleme finden.

 

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung?

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch erörtern wir mit Ihnen anhand Ihrer individuellen Situation die verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, welcher Weg in die Schuldenfreiheit der Richtige für Sie ist. Dies verpflichtet Sie zu nichts, entscheiden Sie gerne später, ob Sie mit uns den schnellsten Weg aus den Schulden gehen wollen.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir kontaktieren alle Ihre Gläubiger schriftlich, setzten diese über den Sachverhalt ihrer Situation in Kenntnis und fordern diese auf, uns den aktuellen Forderungsstand mitzuteilen. In der Regel führt die Inkenntnissetzung ( wenn auch nicht gesetzlich verpflichtend) dazu, dass ihre Gläubiger von weiteren Vollstreckungen ( wie z.B.  Kontopfändung oder Lohnpfändung) absehen.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Versuch der Schuldenbereinigung

Im Anschluss an die Schuldenstandsabfrage führen wir für Sie den nach § 305 InsO gesetzlich vorgeschriebenen, außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durch. Hierbei legen wir Ihren Gläubigern dar, dass Sie ihre Forderungen derzeit nicht erfüllen können.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein sollte, erstellen wir auf Grundlage aller zusammengetragenen Daten Ihren Antrag auf Eröffnung der Insolvenz ( Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz) , sowie den Antrag auf Restschuldbefreiung. Darüber hinaus vertreten wir Sie in allen Verfahrensabschnitten eines Insolvenzverfahrens, von der Antragstellung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter
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Wir helfen Ihnen gerne!

Rechtsanwalt Thomas Scuric
Thomas Scuric Anwalt für Insolvenzrecht
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Schuldnerberatung

Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten.

Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren.

Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los.

Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen

Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen,  dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre!

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen :

Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten.

Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist.

Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte

Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert.

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