Schuldnerberatung für Selbstständige aus Wegberg (Regelinsolvenz)

Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell

Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien

3 Jahre Privatinsolvenz

Jetzt kostenlose
Erstberatung sichern!

Angaben zu Ihrer Situation

Unverbindlich & kostenlos

Schuldnerberatung für Selbstständige aus Wegberg (Regelinsolvenz)

Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell

3 Jahre Privatinsolvenz

Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien

Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts.

Sie erhalten schnell und unkompliziert  direkte Hilfe ohne Wartezeit.

Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell  und  einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten

da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann.

Jetzt kostenlose
Erstberatung sichern!

Angaben zu Ihrer Situation

Unverbindlich & kostenlos
Haben Sie Fragen?

Sprechen Sie uns an.
Wir helfen Ihnen gerne!

[c2_contact_phone]

Schuldnerberatung und Insolvenzberatung für Selbstständige aus Wegberg

Selbstständig zu sein, bedeutet für viele von uns, seinen eigenen Weg zu gehen, Unabhängigkeit zu genießen und sich selbst zu verwirklichen. Doch nicht selten kommen im Laufe der Selbstständigkeit finanzielle Herausforderungen auf einen zu. Vielleicht haben auch Sie schon einmal mit Schulden und finanziellen Problemen zu kämpfen gehabt und wissen, wie belastend das sein kann. Doch keine Sorge, Sie sind nicht alleine.

Als Schuldnerberatung für Selbstständige sind wir darauf spezialisiert, Ihnen in schwierigen Zeiten zur Seite zu stehen und Ihnen bei der Bewältigung Ihrer finanziellen Schwierigkeiten zu helfen. Unser Ziel ist es, Sie auf Ihrem Weg in eine schuldenfreie Zukunft zu begleiten.

Vielleicht fragen Sie sich, was wir als Schuldnerberatung für Selbstständige alles für Sie tun können. Ganz einfach: Wir bieten Ihnen eine umfassende Insolvenzberatung für Selbstständige und stehen Ihnen bei der Bewältigung Ihrer finanziellen Probleme zur Seite. Unser erfahrenes Team ist spezialisiert auf den Umgang mit Schulden als Selbstständiger und berät Sie umfassend in allen Fragen rund um das Thema Schuldenfreiheit.

Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns entscheiden, können Sie sicher sein, dass Sie in guten Händen sind. Wir begleiten Sie nicht nur durch die Regelinsolvenz für Selbstständige oder die Privatinsolvenz für ehemals Selbstständige, sondern beraten Sie auch umfassend bei allen Fragen rund um Ihre Selbstständigkeit und Schuldenberatung.

Und das Beste daran? Wir erklären Ihnen auch, dass für Selbstständige die Möglichkeit besteht, einen Regelinsolvenz-Antrag zu stellen und bei einer Freigabe der selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter die Selbstständigkeit im Insolvenzverfahren fortgeführt werden kann. Somit steht Ihrer schuldenfreien Zukunft nichts mehr im Weg.

Zögern Sie also nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, in dem wir Ihre finanzielle Situation analysieren und Ihnen aufzeigen, welche Schritte Sie gehen können, um schuldenfrei zu werden. Wir wissen, wie schwer es sein kann, Hilfe in Anspruch zu nehmen, aber wir sind für Sie da und unterstützen Sie in allen Belangen.

Als Schuldnerberatung für Selbstständige sind wir stolz darauf, Ihnen dabei zu helfen, Ihre finanzielle Situation zu verbessern und Sie auf dem Weg zu einer schuldenfreien Zukunft zu begleiten. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihr kostenloses Erstgespräch zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören.

 

Wie funktioniert unsere Schuldnerberatung?

Kostenloses Erstberatungsgespräch
Kostenloses Erstberatungsgespräch

In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch erörtern wir mit Ihnen anhand Ihrer individuellen Situation die verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, welcher Weg in die Schuldenfreiheit der Richtige für Sie ist. Dies verpflichtet Sie zu nichts, entscheiden Sie gerne später, ob Sie mit uns den schnellsten Weg aus den Schulden gehen wollen.

Aufstellung der Gläubiger und Schulden
Aufstellung der Gläubiger und Schulden

Wir kontaktieren alle Ihre Gläubiger schriftlich, setzten diese über den Sachverhalt ihrer Situation in Kenntnis und fordern diese auf, uns den aktuellen Forderungsstand mitzuteilen. In der Regel führt die Inkenntnissetzung ( wenn auch nicht gesetzlich verpflichtend) dazu, dass ihre Gläubiger von weiteren Vollstreckungen ( wie z.B.  Kontopfändung oder Lohnpfändung) absehen.

Verhandlungen mit den Gläubigern
Versuch der Schuldenbereinigung

Im Anschluss an die Schuldenstandsabfrage führen wir für Sie den nach § 305 InsO gesetzlich vorgeschriebenen, außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durch. Hierbei legen wir Ihren Gläubigern dar, dass Sie ihre Forderungen derzeit nicht erfüllen können.

Regel- oder Verbraucherinsolvenz
Regel- oder Verbraucherinsolvenz

Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein sollte, erstellen wir auf Grundlage aller zusammengetragenen Daten Ihren Antrag auf Eröffnung der Insolvenz ( Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz) , sowie den Antrag auf Restschuldbefreiung. Darüber hinaus vertreten wir Sie in allen Verfahrensabschnitten eines Insolvenzverfahrens, von der Antragstellung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen als Schuldnerberatung

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen.

  • Schuldenberatung für Verbraucher und Selbstständige
  • Führung sämtlicher Verhandlungen mit den Gläubigern
  • Erarbeitung von Lösungen zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzantragsstellung und Begleitung durch das Insolvenzverfahren
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter
Haben Sie Fragen?

Sprechen Sie uns an.
Wir helfen Ihnen gerne!

Rechtsanwalt Thomas Scuric
Thomas Scuric Anwalt für Insolvenzrecht
[c2_contact_phone]
Jetzt kostenlose
Erstberatung sichern!

Angaben zu Ihrer Situation

Unverbindlich & kostenlos

Schuldnerberatung

Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten.

Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren.

Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los.

Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen

Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen,  dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre!

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen :

Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten.

Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist.

Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte

Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert.

100% kostenlose Erstberatung!