Schuldnerberatung für Selbstständige aus Willich (Regelinsolvenz)
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten schnell und unkompliziert direkte Hilfe ohne Wartezeit. Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell und einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann. Sprechen Sie uns an. Herzlich willkommen auf unserer Website für Selbstständige aus Willich. Als Selbstständiger trägt man oft ein großes Risiko. Nicht immer laufen die Geschäfte so, wie man es sich wünscht. Und manchmal gerät man in finanzielle Schwierigkeiten. Dann ist es wichtig, dass man nicht alleine dasteht, sondern kompetente Unterstützung erhält. Hier kommen wir ins Spiel: Wir bieten Ihnen Schuldner- und Insolvenzberatung für Selbstständige an. Finanzielle Probleme als Selbstständiger können sehr belastend sein. Man fühlt sich alleine und unsicher, und oft weiß man nicht, wo man anfangen soll. Doch es gibt Auswege aus der Krise. Wir helfen Ihnen dabei, einen klaren Überblick über Ihre finanzielle Situation zu erhalten und gemeinsam mit Ihnen Lösungswege zu erarbeiten. Dabei ist es uns besonders wichtig, auf Ihre individuelle Situation einzugehen und auf Augenhöhe mit Ihnen zusammenzuarbeiten. Eine Möglichkeit zur Schuldenlösung für Selbstständige ist die Regelinsolvenz. Dabei werden die Schulden des Selbstständigen innerhalb von sechs Jahren abgetragen und am Ende dieses Zeitraums ist man schuldenfrei. Ein Vorteil der Regelinsolvenz für Selbstständige ist, dass man seine selbstständige Tätigkeit im Insolvenzverfahren fortsetzen kann, sofern der Insolvenzverwalter eine Freigabe erteilt. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema und klären Sie über die Vor- und Nachteile auf. Auch die Privatinsolvenz für ehemals Selbstständige kann eine Option sein, um Schulden abzubauen. Wenn man als ehemaliger Selbstständiger nicht mehr selbstständig tätig ist, kann man über die Privatinsolvenz Schulden abbauen. Wir stehen Ihnen bei der Entscheidung und Umsetzung zur Seite und begleiten Sie auf dem Weg in die Schuldenfreiheit. Unsere Schuldnerberatung für Selbstständige geht aber über die bloße Beratung hinaus. Wir unterstützen Sie auch bei der Erstellung von Sanierungskonzepten und begleiten Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Schuldenlösung. Wir verstehen uns als Partner an Ihrer Seite und setzen uns für Ihre Interessen ein. Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und beraten Sie individuell und unverbindlich. Mit unserer Hilfe können Sie Ihre finanziellen Probleme als Selbstständiger erfolgreich lösen und sich wieder auf Ihre unternehmerischen Ziele konzentrieren. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen. Sprechen Sie uns an. Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren. Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los. Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen, dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre! Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen : Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten. Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist. Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert. Wir melden uns schnellstmöglich telefonisch zu Ihrem Wunschtermin unter ##phone## oder E-mail an ##email## bei Ihnen.Schuldnerberatung für Selbstständige aus Willich (Regelinsolvenz)
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Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!
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