Schuldnerberatung für Selbstständige aus Wuppertal (Regelinsolvenz)
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell
Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Anwaltliche Hilfe bei Schulden – kompetent und schnell Vielleicht kennen Sie uns auch aus diesen Medien Kostenlose Analyse Ihrer Schuldensituation und Erörterung der verschiedenen Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft schuldenfrei zu sein. Die 100% kostenlose telefonische Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten schnell und unkompliziert direkte Hilfe ohne Wartezeit. Ohne Anwaltsbesuch können Sie hier schnell und einfach von zuhause aus Ihre außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. Privatinsolvenz einleiten da entweder Kostenübernahme durch den Staat mit Beratungshilfe oder vor Beauftragung vereinbarter Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann. Sprechen Sie uns an. Wir wissen, dass das Leben als Selbstständiger nicht immer einfach ist. Sie müssen sich um Ihr Geschäft kümmern, Kunden gewinnen und halten, Rechnungen bezahlen und gleichzeitig genügend Geld für Ihren eigenen Lebensunterhalt haben. Manchmal kommt es jedoch zu finanziellen Schwierigkeiten, sei es durch unvorhergesehene Ausgaben, den Verlust eines wichtigen Kunden oder andere unglückliche Umstände. In solchen Situationen kann es schwer sein, den Überblick über Ihre Schulden zu behalten und sich aus eigener Kraft aus der finanziellen Notlage zu befreien. Genau hier kommt unsere Schuldnerberatung für Selbstständige ins Spiel. Wir verstehen die spezifischen Herausforderungen, mit denen Selbstständige konfrontiert sind, wenn es um finanzielle Probleme geht. Deshalb bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Unsere Insolvenzberatung für Selbstständige kann Ihnen helfen, den Umgang mit Schulden als Selbstständiger zu lernen und herauszufinden, wie Sie schuldenfrei als Selbstständiger werden können. Wir werden Ihnen dabei helfen, eine Regelinsolvenz für Selbstständige oder eine Privatinsolvenz für ehemals Selbstständige in Betracht zu ziehen, je nachdem, welche Option für Sie am besten geeignet ist. Wir wissen, dass es schwierig sein kann, sich einzugestehen, dass man Hilfe benötigt. Aber denken Sie daran: Es gibt keine Schande darin, Hilfe zu suchen, wenn man sie braucht. Wir werden Ihnen helfen, eine Schuldenlösung für Selbstständige zu finden und Ihnen beibringen, wie Sie Ihre finanzielle Zukunft besser in den Griff bekommen können. Und das Beste daran ist, dass selbstständige Personen die Möglichkeit haben, einen Regelinsolvenzantrag zu stellen und ihre Selbstständigkeit trotz des Insolvenzverfahrens fortzuführen, wenn der Insolvenzverwalter die Tätigkeit freigibt. Mit unserer Hilfe können Sie Ihre Schuldenlast bewältigen und gleichzeitig Ihre Selbstständigkeit beibehalten. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenloses Erstgespräch, um herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können, Ihre finanziellen Probleme zu lösen und schuldenfrei als Selbstständiger zu werden. Wir sind für Sie da und unterstützen Sie auf jedem Schritt Ihres Weges. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrungen! Wir sind mit allen Problemen einer finanziellen Krise vertraut und können diese für Sie lösen. Sprechen Sie uns an. Rechtsanwalt Thomas Scuric: Erfahrene Unterstützung bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Meine anwaltliche Schuldnerberatung hilft Ihnen, schnell und unkompliziert einen Weg aus den Schulden zu finden. Anhand Ihrer individuellen Situation bereite ich mit Ihnen eine Lösung vor. Die Schuldenbefreiung kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen, durch einen Vergleich mit den Gläubigern oder durch ein Insolvenzverfahren. Bei mir bekommen Sie in kürzester Zeit einen Beratungstermin. Dadurch kann ich sofort alle wichtigen Schritte einleiten. Umso schneller sind Sie Ihre Schulden los. Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, zum Schuldenvergleich oder zur Regelinsolvenz? Gern führe ich mit Ihnen unverbindlich ein kostenfreies Erstgespräch – nehmen Sie online oder per Telefon Kontakt mit mir auf. Dabei kann ich mit Ihnen wichtige Fragen klären, sowie mögliche Lösungsansätze besprechen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen, dass Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Ab sofort dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal drei Jahre! Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen : Die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre soll rückwirkend für alle ab dem ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren gelten. Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 eingereichte Insolvenzanträge wurde eine Übergangsreglung beschlossen. Diese Insolvenzverfahren verkürzen sich um die Zeit, die seit dem 16. Juli 2019 vergangen ist. Privatinsolvenz anmelden – drei gesetzlich festgelegte Schritte Das Privatinsolvenzverfahren zu beantragen läuft in drei gesetzlich festgelegten Schritten ab. Die Vertretung durch einen kompetenten und auf Privatinsolvenzen spezialisierten Anwalt ist hier von Anfang an dringend angeraten, damit der Erfolg Ihres Insolvenzverfahrens nicht an juristischen Finessen scheitert. Wir melden uns schnellstmöglich telefonisch zu Ihrem Wunschtermin unter ##phone## oder E-mail an ##email## bei Ihnen.Schuldnerberatung für Selbstständige aus Wuppertal (Regelinsolvenz)
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Neue Gesetzeslage: Verkürzung der Dauer einer Privatinsolvenz auf maximal 3 Jahre!
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